Übergeben & Auflösen
Bei der Auflösung eines Unternehmens müssen verschiedene Regeln beachtet werden.
Was bei einem Liquidationsprozess oder im Konkursverfahren zu beachten ist, erfahren Sie hier.
Liquidation nennt man das Verfahren der Auflösung eines Unternehmens. Sämtliches vorhandenes Vermögen wird in Liquidität, also Bargeld umgewandelt. Der Liquidationsprozess ist somit eine Reihe von Schritten die von Beendigung der Geschäftstätigkeit bis hin zu der Auflösung des Unternehmens reichen. Ein Liquidator, der je nach vorliegendem Auflösungsgrund auch amtlich bestellt sein kann, führt durch die vier Phasen des Liquidationsprozesses. Liquidation ist nicht mit einem Konkursverfahren zu verwechseln.
Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig, muss die Revisionsstelle benachrichtigt werden. Diese prüft, ob tatsächlich eine Unterbilanz vorliegt. Ist dies der Fall, muss beim Landgericht Konkurs angemeldet werden. Das Konkursverfahren kann aber auch von Gläubigern beantragt werden. Verfügt das Landgericht über die Konkurseröffnung, wird dies im Liechtensteinischen Amtsblatt veröffentlicht. Zusätzlich wird ein Gläubigeraufruf publiziert. Dieser enthält eine Frist, in welcher sich Gläubiger mit ihren Forderungen beim Landgericht melden können. Der Masseverwalter, welcher entweder vom Gericht bestimmt oder selbst eingesetzt werden kann, wird zudem mit der Erstellung einer Inventurliste beauftragt. So kann ermittelt werden, wie viel Substanz sich noch im Unternehmen befindet.
Eine Unternehmensauflösung kann weitreichende Folgen für Mitarbeitende haben. Informationen zu Insolvenzentschädigung, Entlassung/Massnenentlass und Artbeitslosenversicherung finden Sie hier.