Bestätigungen
Liechtensteinische Staatsangehörige können vom Ausländer- und Passamt eine Staatsbürgerschaftsbestätigung, ausländische Staatsangehörige eine Wohnsitzbestätigung und eine Arbeitsbestätigung erhalten.
Gesetze
EWR-Ausschuss - Kundmachung des Beschlusses Nr. 191/1999 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Gesetz über die Ausländer - AuG Heimatschriftengesetz Personenfreizügigkeitsgesetz; PFZG - Gesetz über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige Personenfreizügigkeitsverordnung; PFZV - Verordnung über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer StaatsangehörigeAnsprechpersonen
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allgemeine Anfragen bewilligungen.apa@llv.li +423 236 61 41