Bestätigungen
Liechtensteinische Staatsangehörige können vom Ausländer- und Passamt eine Staatsbürgerschaftsbestätigung, ausländische Staatsangehörige eine Wohnsitzbestätigung und eine Arbeitsbestätigung erhalten.
Gesetze
EWR-Ausschuss - Kundmachung des Beschlusses Nr. 191/1999 des Gemeinsamen EWR-AusschussesAnsprechpersonen
-
allgemeine Anfragen [email protected] +423 236 61 41