Strahlenschutz

Liechtenstein ist auf Grundlage des aus dem Jahre 1923 stammenden Zollvertrages im Bereich des Strahlenschutzes eng mit der Schweiz verbunden. Im Dezember 2010 trat die Vereinbarung zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und dem Schweizerischen Bundesrat betreffend die Zusammenarbeit im Bereich des Strahlenschutzes in Kraft. Die Anlage 1 dieser Vereinbarung listet die in Liechtenstein anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften auf.

In Anlage 2 sind die Verantwortlichkeiten der liechtensteinischen Amtsstellen gelistet. Das Amt für Volkswirtschaft ist die Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde für Betriebe in denen vor allem die Arbeitnehmer vor ionisierender Strahlung geschützt werden müssen, insbesondere die Industrie- und Gewerbebetriebe.

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Das Amt steht in ständigem Kontakt mit den entsprechenden Fachstellen der Schweiz um bei möglichen Gefahren frühzeitig reagieren zu können.

Ausführliche Informationen über ionisierende Strahlung finden Sie in der Broschüre Radioaktivität und Strahlenschutz.