Eignungsprüfung
Allgemeines
Berufliche Qualifikationsnachweise von EWR-Staatsangehörigen werden anerkannt, wenn sie inhaltlich den liechtensteinischen Qualifikationsnachweisen entsprechen. Allerdings kann diese Anerkennung davon abhängig gemacht werden, dass eine Eignungsprüfung in Liechtenstein-spezifischen Rechtsfächern abgelegt wird. Die Durchführung der Prüfung obliegt dem Amt für Volkswirtschaft.
Prüfungstermin
Nach Absprache mit dem Amt für Volkswirtschaft.
Merkblatt
Unterlagen für die Eignungsprüfung nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz
Gesetze
Ansprechpersonen
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Patrizia Battaglia [email protected] +423 236 64 59