AIA

Unter dem automatischen Informationsaustausch (AIA) erstatten meldende liechtensteinische Finanzinstitute Meldungen an die Steuerverwaltung. Die Steuerverwaltung leitet die erhaltenen Informationen an die zuständige ausländische Steuerbehörde weiter.

Die Frist für die Übermittlung der Meldungen ist jeweils der 30. Juni des Folgejahres.

Weitere Informationen können Sie den gesetzlichen Grundlagen sowie den Hilfsmitteln entnehmen. Aktuelle Informationen können Sie zudem über den Newsletter der Steuerverwaltung beziehen.

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