Meldepflichten
Das Ausländer- und Passamt ist bemüht die persönlichen Daten der ausländischen Staatsangehörigen auf einem aktuellen Stand zu halten. Wir bitten Sie daher die nachstehenden Meldepflichten, welche sich bei einem Zuzug aus dem Ausland , bei einer Ummeldung im Inland , bei einem Wegzug ins Ausland und für den Arbeitgeber bei Einstellung eines ausländischen Arbeitnehmers ergeben, einzuhalten.
Gesetze
EWR-Ausschuss - Kundmachung des Beschlusses Nr. 191/1999 des Gemeinsamen EWR-AusschussesAnsprechpersonen
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