Lernfahrausweis

Allgemein

Für die Erteilung einer Lernfahrausweis-Kategorie ist das Formular Lernfahrausweis, Gesuch um Erteilung beim Amt für Strassenverkehr per Post einzureichen, frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalter für die entsprechende Kategorie.

Vor dem Einreichen des Gesuchs haben Sie bei einem Optiker oder Arzt Ihr Sehvermögen testen zu lassen. Das Ergebnis wird direkt auf dem Gesuchsformular eingetragen. Eine Fotomustertafel finden Sie unter folgendem Link: Fotomustertafel.pdf.

Der Lernfahrausweis wird nach Bestehen der Basistheorie erteilt. Die Gültigkeit des Lernfahrausweises ist befristet.

Die Gültigkeit des Lernfahrausweises erlischt, wenn der Inhaber drei Mal die praktische Führerprüfung nicht bestanden hat und die Zulassungsbehörde auf Grund eines Tests die Fahreignung des Bewerbers verneint.

Verwendung des Lernfahrausweises im Ausland

Wenn Sie mit dem Lernfahrausweis im Ausland fahren wollen, dann erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Behörde oder beim Grenzübertritt über die dort geltenden nationalen Vorschriften. Wir raten grundsätzlich davon ab, Lernfahrten im Ausland zu unternehmen.

Wer den Führerausweis der Kategorien A, A1, AM, B oder B1 erwerben will, hat bei der Anmeldung zur praktischen Führerprüfung nachzuweisen, dass die Verkehrskunde bei einer Fahrschule besucht wurde. Der Kursbesuch darf nicht mehr als 2 Jahre zurück liegen. Die Kursteilnahme setzt einen Lernfahrausweis (Theoriekarte bei Kategorie AM) voraus. Vom Kursbesuch befreit sind Personen, die bereits einen Führerausweis einer dieser Kategorien besitzen.

Um an einem Kurs teilzunehmen setzen Sie sich bitte direkt mit Ihrem Fahrlehrer in Verbindung.