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Gründung & Führung
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Handelsregister (HR)
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Eintragungen
- Anstalt
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- Besondere Rechtsformen
- Europäische Gesellschaft
- Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
- Genossenschaft
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Kollektiv- bzw. Offene Gesellschaft
- Kommanditgesellschaft
- Registriertes Treuunternehmen
- Stiftung
- Treuhandverhältnis
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- Zweigniederlassung
- Firmen- bzw. Namensabklärung
- Firmenindex / Handelsregisterauszug
- Hinterlegung im Handelsregister
- Öffentliche Beurkundung
- Öffentlichkeit des Registers
- Online Gründung einer GmbH
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Eintragungen
- Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen (VwbP)
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Personal
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Ausbildung von Lernenden
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Ausbildung von Lernenden
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Steuern, Abgaben & Versicherung
- Direkte Steuern juristische Personen
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- Personalvorsorge
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- Tourismus (Kurtaxen/ Meldewesen)
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Sicherheit & Schutz
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Arbeitssicherheit
- Arbeiten im Nahbereich von Hochdruckleitungen
- Arbeits- und Ruhezeiten
- Arbeitsmittel
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Arbeitsplätze
- Arbeitsräume und Umgebungsfaktoren
- Arbeitssicherheit mit System
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- Gesetzliche Grundlagen
- MAK Werte
- Plangenehmigung für gewerbliche und industrielle Bauten sowie Umgestaltung von Arbeitsstätten/Betriebsbewilligung
- Psychosoziale Risiken
- Rechte und Pflichten der Arbeitgebenden und der Arbeitnehmenden
- Sonderschutzbestimmungen
- Strahlenschutz
- Bauarbeiten
- Baustellenkoordination
- Katastrophen und Notfall
- Konsumentenschutz
- Lebensmittel, Verbraucherschutz, Konsumentenschutz
- Marktüberwachung
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Arbeitssicherheit
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Finanzierung & Förderung
- Beratung zu Forschung und Innovation
- Förderung von Forschung und Innovation
- Förderinstrumente
- Grundpfandrechte
- Energie / Energiefachstelle
- Anschubfinanzierung Medienunternehmen
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Bauen, Umwelt & Immobilien
- Abfallentsorgung
- Baugesuch Umweltschutz
- Baubewilligung - eBaugesuch
- Biologische Sicherheit
- Chemikalien
- Energienutzung
- Energie / Energiefachstelle
- Gewässerschutz
- Grundverkehr
- Landwirtschaft
- Landesforstbetrieb
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- Natur, Landschaft
- Gefahrengut, Störfälle
- Gefahrgutbeauftragter
- Strahlung
- Umweltbelastung
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Grundstück und Eigentum
- Amtliche Schätzungen
- Bauhandwerkerpfandrecht
- Begründung von Stockwerkeigentum
- Dienstbarkeiten
- Grundbuchauszüge
- Grundpfandrechte
- Kauf
- Tausch
- Schenkung
- Parzellenteilungen und -vereinigungen
- Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrechte
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Amtliche Vermessung (AV)
- Beteiligte Stellen
- Verfahren der Amtlichen Vermessung
- Nachführung/ Mutationen
- Nachführungsgeometer
- Ebenenmodell der Amtlichen Vermessung
- Detaillierungsgrad
- Rechtsgrundlagen/Instruktionen
- Amtliche Vermessungsschnittstelle
- Bezugsrahmenwechsel auf LV95
- Datenausgabe
- Richtlinien und Dokumente Amtliche Verrmessung
- Geodatenportal
- Bauen in Gefahrenzonen
- Erdebengerechtes Bauen
- Materielle & immaterielle Güter
- Register & Kataster
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Warenverkehr & Dienstleistungen
- Import und Export von Lebensmitteln, Gebrauchsgegenständen und Produkten tierischen Ursprungs
- Exportunterstützung für KMU
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Grenzüberschreitende Dienstleistungen aus dem Ausland
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Entsendung von Arbeitnehmern
- Einzuhaltende Bestimmungen über Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
- Meldepflichten
- Mitzuführende Unterlagen und weitere Mitwirkungspflichten, Kontrollen und Vollzugskosten
- Haftung und Verpflichtungen des liechtensteinischen Auftraggebers als Unternehmer
- Verwaltungsstrafrechtliche Verfahren, Bussen, Entsendesperre und Publikation
- Rechtsmittel und Verfahren für die zivilrechtliche Durchsetzung für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis
- Kontaktstellen
- Sanktionsliste gemäss Art. 7 Abs. 4 EntsG
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GDL-Erbringung (selbstständig oder mit entsandten Arbeitnehmern)
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Gewerbegesetzes
- GDL-Erbringung im Bereich der Arbeitsvermittlung und des Personalverleihs
- GDL-Erbringung von Architekten, Bauleitern und Ingenieuren im Bauwesen
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes
- GDL-Erbringung in der Hausiertätigkeit und dem Wandergewerbe
- GDL-Erbringung in Branchen ausserhalb der Zuständigkeit des Amts für Volkswirtschaft
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Entsendung von Arbeitnehmern
- Schweizer Unternehmens- identifikationsnummer (UID)
- Verzugszinsen im Zahlungsverkehr
- Warenverkehr
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Berichtspflichten & Bewilligungen
- Aufenthalt, Migration und Integration
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Grenzüberschreitende Dienstleistungen aus dem Ausland
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Entsendung von Arbeitnehmern
- Einzuhaltende Bestimmungen über Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
- Meldepflichten
- Mitzuführende Unterlagen und weitere Mitwirkungspflichten, Kontrollen und Vollzugskosten
- Haftung und Verpflichtungen des liechtensteinischen Auftraggebers als Unternehmer
- Verwaltungsstrafrechtliche Verfahren, Bussen, Entsendesperre und Publikation
- Rechtsmittel und Verfahren für die zivilrechtliche Durchsetzung für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis
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GDL-Erbringung (selbstständig oder mit entsandten Arbeitnehmern)
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Gewerbegesetzes
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- GDL-Erbringung in Branchen ausserhalb der Zuständigkeit des Amts für Volkswirtschaft
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Entsendung von Arbeitnehmern
- Marktüberwachung
- Tourismus (Kurtaxen/ Meldewesen)
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Wirtschaft, Gewerbe
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Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Neuerteilung Bewilligung eines Berufes gemäss Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Geschäftsführer Neubestellung
- Zusätzlicher Beruf für eine bestehende Bewilligung
- Nachdruck einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe Gesetz
- Löschung einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Kommission für Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bauwesen
- Bauwesen-Berufe-Register
- Dolmetscherbewilligungen
- Gastwirteprüfung
- Gewerbeausübung mit Niederlassung
- Güter- und Personentransport
- Hausierbewilligungen
- Kreditvermittler - Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
- Internationale Gewerbelegitimationskarte
- Pauschalreise
- Private Arbeitsvermittler/Personalverleiher (AVG)
- Sonn- und Feiertagsruhe/Ladenschluss
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Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Unternehmen übergeben & auflösen
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Branchen, Berufe & Verbände
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Gesundheitsberufe / Heilmittel
- Apotheker
- Arzt
- Augenoptiker
- Chiropraktor
- Dentalhygieniker
- Drogist
- Ergotherapeut
- Ernährungsberater
- Hebamme
- Labormedizinischer Diagnostiker
- Logopäde
- Medizinischer Masseur
- Naturheilpraktiker
- Osteopath
- Pflegefachfrau/Pflegefachmann
- Physiotherapeut
- Psychologe
- Psychotherapeut
- Zahnarzt
- Ärzte Gesellschaften
- Gesundheitsberufe Gesellschaften
- Rechtsbehelfe/Rechtsmittel
- Vorübergehende oder gelegentliche grenzüberschreitende Berufsausübung in Liechtenstein
- Heilmittel
- Arzneimittel
- Betäubungsmittel
- Medizinprodukte / In Vitro Diagnostika
- Blut und Blutprodukte
- Gewebe und Zellen
- Strahlenschutz
- Elektronisches Gesundheitsdossier
- Tierärzte und andere Tiergesundheitsberufe
- Meldung von Vorfällen mit Hunden
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Tierhaltung und Tierbetreuung
- Bewilligungspflichtige Tätigkeiten bei Tieren
- Bewilligungspflichtige Haltung von Tieren
- Registrierung von Tieren und Tierhaltungen
- Nutztiere und Pferde
- Korrekter Umgang mit Tieren, Tierschutz
- Tiergesundheit und Tierseuchen
- Tiertransporte
- Tierschutzmeldung an das ALKVW
- Notschlachtung
- Entsorgung Tierkörper
- Tierschutzbeauftragter
- Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge
- Branchenverbände & Institutionen
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Gesundheitsberufe / Heilmittel
Haustechnikanlagen
Energieeffiziente und ökologische Haustechnikanlagen
Gültig per 01.01.2023
Der Einbau energieeffizienter und ökologischer Haustechnikanlagen (z.B. Wärmepumpen und Holzheizungen) in Wohn-, Industrie- und Gewerbebauten bis 1’750 m2 EBF wird gefördert.
Grossanlagen mit mehr als 1`750 m² EBF, wie beispielsweise grosse Hackschnitzelfeuerungen, die in besonderer Weise dem Zweck des Energieeffizienzgesetzes dienen, können als Andere Anlage gefördert werden.
Förderantrag/ Bauabschlussbescheinigung
Der Förderantrag und die Vollmacht sind grundsätzlich inkl. aller Beilagen vollständig und in Papierform vorzulegen. Einsendungen per E-Mail sind nicht ausreichend. Die inhaltliche Bearbeitung von Anträgen erfolgt erst, wenn die Antragsunterlagen vollständig eingegangen sind.
Förderantrag Haustechnikanlage (PDF), 01.02.2025
Bauabschlussbescheinigung Haustechnikanlage
Wichtige Dokumente/ Tools
Berechnungstool Förderhöhe, gültig ab 01.01.2023
Merkblatt Fernwaermeanschluss, 01.01.2023
Verfahrensvollmacht Förderantrag (Dokumentenvorlage)
Amtliche Vermessung, Landeskarte, Luftbilder
Baubewilligung_Amt für Hochbau und Raumplanung
Die Förderung basiert auf der Energiebezugsfläche sowie der Art der Haustechnikanlage. Ab dem 01.01.2023 wird die Förderung für Energiebezugsflächen von 0 bis 500m2 pauschalisiert. Mit Hilfe des Berechnungstools können Sie Ihren individuellen Förderanspruch ermitteln.
(Gilt für Förderanträge mit Eingang ab 01.01.2023)
Wärmepumpe - Erdsonde CHF 7’544.- Wärmepumpe - Luft CHF 6’352.- |
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> Zusätzlicher Bonus bei Durchführung eines WP-Betriebs QM |
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Pelletsfeuerung CHF 7’714.- Zentrale Holzheizung (+ Speicher) CHF 9’758.- |
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> Zusätzlicher Bonus bei Ausstattung der Holzfeuerungen mit einem Partikelabscheider |
* max. 50 % der Mehrkosten, bei Unternehmen gelten zusätzlich die Beihilfebestimmungen
Die neue, pauschalierte Förderung gilt ab 01.01.2023.
Sofern Sie mit den Arbeiten noch nicht begonnen haben, können Sie eine erhaltene Zusage für gegenstandslos erklären und den Antrag ab dem 01.01.2023 zu neuen Konditionen einreichen.
Hierzu senden Sie uns bitte (frühestens ab dem 01.01.2023) unter Angabe von Namen, Adresse und Aktenzeichen der Förderzusicherung eine E-Mail an info.energie@llv.li mit der Bestätigung, dass
- die bestehende Zusicherung für gegenstandslos erklärt wird,
- mit der Massnahme noch nicht begonnen wurde, sowie
- die Massnahme nach den neuen Förderkonditionen gefördert werden soll.
Sie erhalten nach kurzer Prüfung von der Energiefachstelle eine neue Förderzusicherung mit dem neuen Förderbetrag. Nach Erhalt der neuen Förderzusicherung können Sie mit dem Bau Ihrer Haustechnikanlage beginnen.
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Es sind ausschliesslich neue, dem aktuellsten Stand der Technik entsprechende Anlagen und Anlagenkomponenten sowie Geräte einzusetzen.
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Die Warmwasseraufbereitung hat primär mit der geförderten Haustechnikanlage, thermischen Sonnenkollektoren oder einem Wärmepumpenboiler zu erfolgen. Reine Elektroboiler sind bei geförderten Anlagen nicht gestattet.
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Elektrisch betriebene Rohrbegleitheizungen und Warmwasser-Zirkulationssysteme sind mit einer Schaltuhr, im Idealfall über eine allpolige Trennstelle (Steckdose) anzuschliessen. Dies weil Rohrbegleitheizungen grosse Stromverbraucher sind und zielgerichtet betrieben werden sollten. Besteht eine Trennstelle (Steckdose), kann eine Verbrauchsmessung erfolgen und bei unnötigem Betrieb/ Serviceeinsatz ganz einfach ausgesteckt werden.
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Für die Warmwasserumwälzung sind Umwälzpumpen Energieeffizienzklasse A (EEI ≤ 0.23) einzubauen. Bei Einbau einer Umwälzpumpe, die nicht der Energieeffizienzklasse A (EEI ≤ 0.23) entspricht, wird der Förderbeitrag um CHF 300.- pro Pumpe reduziert.
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Wenn eine Holzfeuerung mit „Bonus Partikelabscheider“ zugesichert wurde, muss der Partikelabscheider im Normalbetrieb einen Abscheidegrad von mindestens 60% gewährleisten.
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Wenn eine Wärmepumpe mit „Bonus Betriebs QM“ zugesichert wurde, muss vor Auszahlung der Systemwirkungsgrad Plus über ein Betriebsjahr nachgewiesen werden. Die Daten sind über total 5 Betriebsjahre zu liefern. Die Anlage nimmt mit Inanspruchnahme des Bonus Betriebs QM automatisch an einer Forschungsstudie teil. Die Daten können in diesem Rahmen veröffentlicht werden.
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Die Heizungs- und die Warmwasseranlagen sind inkl. aller Verteilleitungen mit einer durchgehenden Wärmedämmung zu versehen. Die minimalen Dämmstärken sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Rohrnennweite DN |
Zoll |
bei λ > 0,03 W/mK |
bei λ ≤ 0.03 W/mK |
---|---|---|---|
10-15 | 3⁄8" - 1⁄2" | 40 mm | 30 mm |
20-32 | 3⁄4" - 1 1⁄4" | 50 mm | 40 mm |
40-50 | 1 1⁄2" - 2" | 60 mm | 50 mm |
65-80 | 2 1⁄2" - 3" | 80 mm | 60 mm |
100-150 | 4" - 6" | 100 mm | 80 mm |
175-200 | 7" - 8" | 120 mm | 80 mm |
- Verwirkung des Anspruches: Der Anspruch auf Ausrichtung von Förderbeiträgen erlischt, wenn mit den Massnahmen begonnen wird, bevor eine rechtskräftige Zusicherung der Förderbeiträge vorliegt.
- Nicht gefördert werden Haustechnikanlagen, wenn sie als Zusatzheizung zu einer an sich ausreichenden (monovalenten) Heizung dienen.
- Projektverfasser/in: Die Förderbeiträge werden nur dann ausgerichtet, wenn eine fachkundige Planung und Ausführung der Massnahmen gewährleistet ist.
- Befristung: Die Zusicherung der Förderung ist gemäss Art. 25 EEG befristet. Die Massnahme ist binnen eines Jahres ab der Entscheidung über die Gewährung von Förderbeiträgen zu beginnen und binnen zwei Jahren abzuschliessen.
- Zwingende andere Vorschriften: Die Massnahme wird nicht gefördert, wenn sie aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften gem. Art 4. Abs. 2a) EEG zwingend vorgeschrieben ist (z.B. Überbauungsplan, Klimaanlage, Schwimmbadbeheizung, Umnutzung etc.).
- Wiederförderung Förderbeiträge werden für jede Massnahme nur einmal ausgerichtet; eine erneute Förderung derselben Massnahme ist erst nach Ablauf von 20 Jahren möglich. Für die Beurteilung einer allfälligen Förderung nach 20 Jahren ist das alte Zusicherungsdatum relevant.
Onlineschalter
Antrag auf Förderung EnergieeffizienzgesetzAnsprechpersonen
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Energiefachstelle info.energie@llv.li +423 236 69 88