Geräte und Anlagen
Die Verwaltung der Frequenznutzungsrechte sowie die technische Überwachung von Funkanlagen obliegen dem Amt für Kommunikation (AK). Das Nähere über die Verwaltung und Nutzung des Frequenzspektrums, die Frequenzzuweisung, die Verwaltung der Frequenznutzungsrechte sowie die technische Überwachung von Funkanlagen ist in Verordnung über Identifikationsmittel und Frequenzen im Bereich der elektronischen Kommunikation (IFV) geregelt.
Im Rahmen der Aufsicht über die Funkkonzessionen kontrolliert das AK, ob die Betreiber von Funkanlagen über eine gültige Konzession verfügen. Das AK überprüft zudem, ob die betriebenen Funkanlagen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Das AK ist verantwortlich für die Marktüberwachung der Funkanlagen.
Das Amt für Volkswirtschaft (AVW) ist verantwortlich für die Marktüberwachung von der elektromagnetischen Verträglichkeit von elektrischen Geräten. Weitere Informationen sind hier vorhanden.
Gesetze
Ansprechpersonen
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Jakob Gschiel [email protected] +423 236 6484