Aktualisierung Mustervorlage RIO
21. März 2024
Das Amt für Kommunikation hat mit Entscheidung vom 4. November 2020 die Obergrenzen für Terminierungsentgelte im Festnetz und Mobilnetz festgelegt.
Die betroffenen Anbieter wurden verpflichtet, auf ihren Webseiten ein Standardangebot für Terminierung von Sprachanrufen (Reference Interconnection Offer, RIO) zu veröffentlichen, das sich an der Mustervorlage des AK orientiert.
Diese Mustervorlage wurde mit Wirkung 4. November 2020 in der Version 1.0 erlassen.
In der Zwischenzeit wurde das Kommunikationsgesetz (KomG) einer Totalrevision unterzogen und vom Landtag verabschiedet (LGBl. Nr. 216/2023).
Daraus ergibt sich eine wesentliche Änderung für die AK Mustervorlage, konkret betreffend die Obergrenzen der Zustellungsentgelte (Art. 30 rev. KomG) und der Definition von regulierten Anrufen (neu: «für von Unionsnummern abgehende und an sie zugestellte Anrufe»).
Mit dem Inkrafttreten des revidierten KomG sind diese mit 0.20 Euro-Cent/min für das Mobilfunknetz und mit 0.07 Euro-Cent/min für das Festnetz limitiert.
Diese Änderung nimmt das AK zum Anlass, die Mustervorlage RIO als Ganzes zu überprüfen. Neben der Anpassung der Entgelte wurden noch weitere inhaltliche, technische und redaktionelle Anpassungen im begrenzten Umfang vorgenommen.
Das Amt nimmt Stellungnahmen bis zum 19. April 2024 gerne per E-Mail an [email protected] entgegen. Bei Fragen steht Ihnen Herr German Bell unter Tel. +423 236 64 82 gerne zur Verfügung.
Konsultationsdokumente
AK Mustervorlage RIO Version 1.1 (Änderungsfassung)Ansprechpersonen
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Silvio Giorgetta [email protected] +423 236 6486