Wohnraum-Standard
Die Grösse einer Wohneinheit richtet sich nach der Anzahl der Personen, die mit dem anspruchsberechtigten Mieter im selben Haushalt leben. Eine den Wohnbedürfnissen entsprechende Wohnung verfügt bei zwei Personen über maximal 3 ½ Zimmer und für jede weitere Person über höchstens ein zusätzliches Zimmer.
Der Ausbaustandard muss den anerkannten baulichen Standards entsprechen. An Mieter von teuren oder luxuriösen Wohneinheiten, die den üblichen Ausbaustandard oder die durchschnittlichen Mietkosten für entsprechenden Mietraum im selben Gebiet übertreffen, werden keine Mietbeiträge ausgerichtet.
Onlineschalter
Antrag MietbeiträgeAnsprechpersonen
-
Nicole Frommelt [email protected] +423 236 7255