Familiennachzug
Der Familiennachzug bezweckt die Zusammenführung aller Familienangehörigen und berechtigt zur gemeinsamen Wohnsitznahme.
für EWR- und Schweizer Staatsangehörige
für Angehörige eines Drittstaats
Aufenthaltsbewilligung für Lebenspartner
Bewilligungsverfahren
Visum