Ersatzfahrzeugausweis

Zulassung eines Ersatzfahrzeuges

Ein Ersatzfahrzeug darf nur benutzt werden, wenn das ordentlich immatrikulierte Fahrzeug wegen Reparatur, Umbau etc. vorübergehend ausser Verkehr gesetzt ist und später vom gleichen Halter weiterverwendet wird.

Die Kontrollschilder dürfen erst an das Ersatzfahrzeug umgehängt werden, wenn der Halter im Besitz des Ersatzfahrzeugausweises ist, ansonsten macht er sich strafbar und die Haftpflichtversicherung hat im Schadenfall ein Rückgriffsrecht.

Der Ersatzfahrzeugausweis wird für einen Monat ausgestellt. Der Ersatzfahrzeugausweis ist nach Ablauf der Gültigkeit unverzüglich dem Amt für Strassenverkehr zurückzugeben.

Wir bitten Sie, uns die nachfolgenden Unterlagen vorzulegen: