Widerspruch gegen die Nutzung des eGDs
Der Widerspruch hat zur Folge, dass alle bereits gespeicherten medizinischen und genetischen Daten unwiderruflich gelöscht werden. Solange der Widerspruch aufrecht bleibt, ist es zudem nicht möglich, medizinische und genetische Daten auf Ihr elektronisches Gesundheitsdossier hochzuladen. Der Widerspruch bleibt zeitlich unbeschränkt aufrecht, er kann aber jederzeit per Antrag widerrufen werden. Die durch den zuvor erfolgten Widerspruch gelöschten medizinischen Daten und genetischen Daten können auch bei einem Widerruf des Widerspruchs nicht wiederhergestellt werden.
Widerspruch einlegen können Sie jederzeit und über verschiedene Art und Weise. Teilweise wird der Widerspruch auch Opt-out gennant - es handelt sich in beiden Fällen um dasselbe. Wie Sie dazu vorgehen können, ist weiter unten erläutert.
Eintragung des Widerspruchs im Portal
Sie können selbständig Ihr Widerspruchsrecht ausüben. Dazu rufen Sie über das Zugangsportal Ihr elektronisches Gesundheitsdossiers auf.
Wie Sie auf Ihr eGD zugreifen können und wie der Widerspruch eingetragen werden kann, erfahren Sie hier.
Die eID.li ist erforderlich, um den Widerspruch selbstständig einzutragen.
Widerspruch per E-Mail beantragen
Sie eine E-Mail an das Amt für Gesundheit ([email protected]) senden, und Ihren Wunsch zur Eintragung des Widerspruchs so dem Amt übermitteln. Bitte hängen Sie dieser E-Mail eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (etwa ID, Pass oder Führerschein) an, damit wir Ihre Identität überprüfen können.
Das Amt für Gesundheit wird die Eintragung des Widerspruchs per E-Mail bestätigen.
Widerspruch per elektronischem Antragsformular
Sie können jederzeit auf elektronischem Wege Widerspruch gegen die Nutzung des elektronischen Gesundheitsdossiers beantragen. Bitte wählen Sie dazu die Option "Ich möchte das Widerspruchsrecht oder ausgewählte Teilnehmerrechte geltend machen".
Falls der Widerspruch für Kinder beantragt wird, welche das 14. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben, wählen Sie bitte die Option "Ich möchte als Stellvertreter das Widerspruchsrecht oder ausgewählte Teilnehmerrechte geltend machen".
Die elektronischen Formulare finden Sie hier.
Das Amt für Gesundheit wird die Eintragung des Widerspruchs per E-Mail bestätigen.
Antragsformular zum Widerspruch in PDF-Format
Für Personen, welche das elektronische Antragsformular nicht nutzen wollen oder können, stellt das Amt für Gesundheit weiterhin ein Antragsformular in PDF-Format zum Download bereit.
Das Formular für Erwachsene finden Sie hier.
Das Formular für Kinder unter 14 Jahren finden Sie hier.
Die ausgefüllten Formulare inklusive der vermerkten Beilagen können per Post an die auf den Formularen notierte Adresse geschickt oder per E-Mail an [email protected] übermittelt werden.
Sie werden per E-Mail oder Telefon über die Eintragung des Widerspruchs informiert, sofern Sie E-Mail-Adresse oder Telefonnummer auf dem Formular vermerkt haben.
Weitere Möglichkeiten zur Beantragung von Widersprüchen
Der Widerspruch kann auch direkt bei der Amtsstelle persönlich unter Vorweisen eines Lichtbildausweises beantragt werden. Dazu bitten wir Sie, einen Termin per Hotline-Nummer +423 230 43 33 oder per E-Mail an [email protected] zu vereinbaren.
Sollte die Beantragung eines Widerspruchs unklar sein, können Sie das Amt für Gesundheit unter der Nummer +423 230 43 33 oder per E-Mail unter [email protected] erreichen.