Roaming im EWR
Ab dem 15. Juni 2017 darf für Roaming innerhalb des EWRs (EU + Liechtenstein, Norwegen und Island) nur noch der inländische Preis verrechnet werden („Roam like at Home“).
Roaminganbieter haben jedoch die Möglichkeit, eine Regelung zur angemessenen Nutzung („Fair-Use-Policy“) anzuwenden, um eine missbräuchliche Roamingnutzung zu verhindern. Dies umfasst die Nutzung von Roamingdiensten für andere Zwecke als periodische Reisen. Für Roaming, das über eine angemessene Nutzung („Fair Use“) hinausgeht, darf eine geringe Gebühr erhoben werden. Diese Gebühr darf keinesfalls die Obergrenze für das Vorleistungsentgelt übersteigen, das der Betreiber für die Nutzung der Netze in anderen EWR-Staaten entrichtet.
Rechtliche Grundlagen für Roaming (chronologisch):
Verordnung (EU) 2022/612 vom 6. April 2022
Durchführungsverordnung (EU) 2021/2228 vom 14. Dezember 2021
Durchführungsverordnung (EU) 2016/2286 vom 15. Dezember 2016
Verordnung (EG) Nr. 544/2009 vom 18. Juni 2009
BEREC Roaming Guidelines:
Informationen der Europäischen Union:
Ansprechpersonen
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Anja Schneebeli [email protected] +423 236 6487