Bewilligung von Strassenreklamen
Das Anbringen von Reklamen im Bereich von Strassen bedarf einer Bewilligung/Verfügung des Amtes für Tiefbau und Geoinformation (ATG).
Grundlage für Strassenreklamen sind die Art. 87 bis Art. 90 der Strassensignalisationsverordnung (SSV). Das Gesuch Strassenreklame muss beim ATG mit den entsprechenden Beilagen eingereicht werden
Weisungen
Weisung StrassenreklameExterner Link
Onlineschalter
Strassenreklame, GesuchExterner Link