Antragsverfahren in Liechtenstein
Die Liechtensteinische Landesverwaltung (LLV) stellt in Liechtenstein ansässigen Unternehmen die Möglichkeit der Antragstellung auf Zuteilung einer Schweizer UID kostenlos zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt ausschliesslich auf elektronischem Weg. Voraussetzung ist eine gültige E-Mail Adresse und Angaben zum Unternehmen.
Der Antrag auf Zuteilung einer UID durch das Schweizer Bundesamt für Statistik (BFS) erfolgt auf Ihren Wunsch. Nach Eingang Ihres Antrags übermittelt das liechtensteinische Amt für Statistik (AS) folgende Daten dem BFS:
- Name des Unternehmens
- Adresse des Unternehmens
- Rechtsform des Unternehmens
- Wirtschaftszweig des Unternehmens (NOGA-Code)
- Beschäftigtenzahl des Unternehmens
- PEID
- Handelsregisternummer (sofern eingetragen)
- Status aktiv / inaktiv bzw. Gründungs-/Löschungsdatum im FL-Firmenindex
Das BFS nimmt die Zuteilung der UID vor und stellt sie anschliessend dem Antragsteller schriftlich zu. Des Weiteren meldet das BFS die zugeteilte UID dem AS in Liechtenstein. Das AS übermittelt dem BFS in regelmässigen Abständen die Aktualisierungen obiger Daten. Diese Daten stehen ausschliesslich den Schweizer Behörden zur Verfügung.
Mit der Antragsstellung stimmen Sie diesem Verfahren und dem Datenaustausch zwischen den liechtensteinischen und den schweizerischen Behörden zu.
Für weitere Ausküfte zur UID sowie deren Erteilung steht Ihnen das Amt für Statistik (AS) gerne zur Verfügung (T: +423 236 69 37 / [email protected]).