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Eintragungen
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- Förderung von Kauf oder Renovation künftigen Wohneigentums
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Grundverkehr
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Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung
- Inländisches Wohnbedürfnis
- Erholungsbedürfnis
- Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes
- Überbauung
- Sozialer Wohnungsbau
- Zur landwirtschaftlichen Nutzung vorbehaltener Boden
- Tausch mit gleichwertigem Grundstück
- Erwerb von Angehörigen
- Erwerb im Rahmen einer Verlassenschaft
- Erwerb im Wege einer Zwangsversteigerung
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Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung
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- Notfall & Katastrophenfall
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Anerkennung (Zivilstandsereignisse)
Zivilstandsereignisse, wie Eheschliessungen, eingetragene Partnerschaften, Scheidungen, Adoptionen, Namensänderungen und Vaterschaftsanerkennungen, die liechtensteinische Staatsangehörige betreffen und im Ausland durchgeführt worden sind, müssen vom Liechtensteinischen Zivilstandsamt anerkannt werden, damit sie in die Register des Liechtensteinischen Zivilstandsamts eingetragen werden können. Für eine Anerkennung muss dem Liechtensteinischen Zivilstandsamt ein Original oder eine beglaubigte Abschrift übermittelt werden (z.B. Eheschein oder Heiratsurkunde (beglaubigt mit Apostille), vollständige Geburtsurkunde im Original des ausländischen Partners/Partnerin (beglaubigt mit Apostille), Kopie des gültigen Reisepasses oder ID-Karte des ausländischen Partners/Partnerin, aktuelle Wohnsitzbestätigungen im Original, nicht älter als 6 Monate (bei Wohnsitz im Ausland), Scheidungsurteil mit Rechtskraftdatum, Adoptionsbeschluss mit Rechtskraftdatum, Beschluss einer Namensänderung).
Bitte beachten Sie, Dokumente von Drittstaatsangehörigen müssen via schweizerischer Vertretung eingereicht werden.
Die Kosten für die Anerkennung eines ausländischen Zivilstandsereignisses betragen CHF 150.00 und können direkt am Schalter beim Zivilstandsamt Vaduz bezahlt werden.
Wir empfehlen Paaren (wenn Bräutigam oder Braut die liechtensteinische Staatsangehörigkeit besitzt), die im Ausland heiraten möchten oder die Partnerschaft eintragen lassen, sich vorgängig mit dem Liechtensteinischen Zivilstandsamt in Verbindung zu setzen, um sich über eine nachträgliche Anerkennung der Eheschliessung oder Eintragung der Partnerschaft zu erkundigen.
Die Dokumente müssen persönlich eingereicht werden. (Bei einem Zivilstandsereignis in einem Drittstaat müssen die Dokumente für die Anerkennung eines ausländischen Zivilstandsereignisses über die CH-Vertretung im Ausland an das Zivilstandsamt in Vaduz übermittelt werden).
Falls eine Drittperson die Dokumente beim Zivilstandsamt Vaduz abgibt, muss diese Person eine schriftliche Vollmacht beim Zivilstandsamt Vaduz abgeben.
Das Formular für die Anerkennung einer ausländischen Eheschliessung oder Eintragung der Partnerschaft finden Sie im Online-Schalter und muss vollständig ausgefüllt den Dokumenten beiliegen. (Die Bearbeitungszeit für Anerkennungen beträgt ca. 5-10 Arbeitstage).