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Krankenversicherung

Krankenpflegeversicherung

Die obligatorische Krankenversicherung gewährt allen in Liechtenstein wohnhaften oder erwerbstätigen Personen Zugang zur medizinischen Versorgung. Sie gewährt Sach- und Geldleistungen bei Krankheit und Unfall, falls solche nicht von der Unfallversicherung abgedeckt sind.

Die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung werden vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte bezahlt.

Jugendliche bis 16 Jahren sind von der Prämie für die obligatorische Krankenpflegeversicherung befreit.

Versicherte die das 20. Altersjahr noch nicht vollendet haben, entrichten keine Kostenbeteiligung. Versicherte, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben, bezahlen eine reduzierte Kostenbeteiligung.

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