Bauarbeiten
Die Arbeiten auf Baustellen (Bauhaupt- und Nebengewerbe) gelten immer noch mit erhöhten Risiken verbunden. Dies ist insbesondere darauf rückzuführen, dass sich die Situation auf Baustellen fast stündlich ändert. Stellen, wo im Moment keine gefährliche Situation darstellen, ist beim nächsten Arbeitsschritt bereit ein hohes Risikopotenzial vorhanden. Darum ist es wichtig, dass sich alle beteiligten auf Baustellen jederzeit der Gefahr bewusst sind.
Als verantwortliche Akteure gelten insbesondere die einzelnen Arbeitgeber, Vorarbeiter, Polier, Bauleiter und Baustellenkoordinator. Diese müssen sich Ihrer Verantwortung bewusst sein und vor beginn der Arbeiten die Gefahren ermitteln und entsprechende Massnahmen treffen. Der Arbeitnehmende muss bei Gefahren STOPP sagen und , sofern er die Gefahr nicht beheben kann, dem Vorgesetzten die Gefahr melden. Die Arbeit wird erst wider aufgenommen, sobald entsprechende Massnahmen getroffen sind.
Merkblatt: Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer auf Baustellen
Gesetze
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Arbeitsgesetz - Gesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel
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Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz
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Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (Bauarbeitenverordnung, BauAV)
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Verordnung vom 13. November 2012 über die sichere Verwendung von Kranen (Kranverordnung; KranV)
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