Energie
Die Abteilung Baurecht und Brandschutz stellt mit dem zugeordneten Aufgabengebiet auf Basis der Bestimmungen der Energieverordnung sicher, dass die Mindestanforderungen für eine energiesparende Bauweise und Betriebsführung gewährleistet ist.
Neben den Vorschriften für den Wärmeschutz vollzieht der Fachbereich die Normierungen betreffend Hallenbäder, aussenliegende Schwimmbäder und Whirlpools, Systemanforderungen ergänzender Energienormen (SIA), die Zulässigkeit von Lüftungs- und Klimaanlagen sowie Vorschriften in Bezug auf die Gesamtenergieeffizienz und dem Energieausweis.
Zur Prüfung der Energiebilanz von Schwimmbädern steht ein Formular zur Verfügung.
Im Rahmen der Genehmigung der Umweltverträglichkeit des Projektes „Beschneiungsanlage Malbun“ sind unter anderem Vorgaben betreffend die jährliche Einreichung des Beschneiungsprotokolls sowie einer Energie- und Wasserbilanz, verpflichtend festgelegt worden.