Deaktivierung "lilog"

Das Anmeldeverfahren «lilog» wird per 07.05.2025 deaktiviert. Für den Zugriff auf unsere Online-Dienste ist ab diesem Datum die eID.li zu verwenden. Informationen zur eID.li-Registrierung finden Sie unter www.eid.li.

Erbvorbezug

Ein/e Eigentümer/in kann bereits zu Lebzeiten sein/ihr Grundstück an eine zukünftig erbberechtigte Person abtreten, ohne dass er/sie eine Gegenleistung erhält. Für die dannzumalige Teilung des Nachlasses besteht für den/die Erwerber/in gegenüber dem Miterben oder der Miterbin eine Ausgleichspflicht.

Beglaubigung und öffentliche Beurkundung

Die Abteilung Grundbuch erstellt keine Verträge. Bei Bedarf wenden Sie Sich bitte an die  Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer.

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