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Schall und Laser
Was regelt die Schall- und Laserverordnung?
Hohe Schallpegel stellen ein nicht vernachlässigbares Risiko von unheilbaren Gehörschäden dar. Besucherinnen und Besucher von Konzerten, Diskoteken, oder anderen Veranstaltungen können durch hohe Schallpegel, unabhängig von der Quelle und davon, ob sie als angenehm oder unangenehm empfunden werden, gefährdet werden.
Bei verschiedenen Veranstaltungen werden seit mehr als zehn Jahren durchaus auch Laser eingesetzt. An solchen Lasershows werden zunehmend wirkungsvollere Effekte präsentiert, die immer stärkere Laserstrahlen und aufwändigere Steuerungen mit sich bringen. Dabei werden Laserstrahlen häufig ins Publikum gerichtet. Trifft jedoch ein Laserstrahl auf das Auge auf, können irreparable Schäden der Netzhaut, die ein eingeschränktes Sehvermögen oder gar Erblindung bedeuten, die Folge sein.
Zweck der Schall- und Laserverordnung (SLV) ist es, die Besucherinnen und Besucher vor diesen Gefahren zu schützen.
Keine Stundenpegel über 100 dB(A)
Die Schall- und Laserverordnung (SLV) regelt die Schallpegelgrenzwerte bei Veranstaltungen im Freien und in Gebäuden (Open Airs, Discos, Konzertsäle, Kinos usw.), bei denen elektroakustisch erzeugter oder verstärkter Schall auf Besucherinnen und Besucher einwirkt. Dabei dürfen Veranstaltungen, die sich ausschliesslich an Jugendliche unter 16 Jahren richten, nicht lauter als 93 dB (A) sein. Für alle anderen Veranstaltungen mit einem Schallpegel über 93 dB (A) müssen zusätzliche Massnahmen zum Schutz des Publikums getroffen und vorgängig dem Amt für Umwelt gemeldet werden.
Es werden drei Kategorien von Veranstaltungen unterschieden, die unterschiedlich strenge Schutzmassnahmen erfordern:
- Kategorie I: Veranstaltungen mit einem Schallpegel bis 96dB (A)
- Kategorie II: Veranstaltungen mit einem Schallpegel zwischen 96 dB (A) und 100 dB (A) und einer Dauer von maximal drei Stunden
- Kategorie III: Veranstaltungen mit einem Schallpegel zwischen 96 dB (A) und 100 dB (A) und einer Dauer von mehr als drei Stunden
Laser ja, aber sicher!
Mit der Schall- und Laserverordnung soll erreicht werden, dass bei Veranstaltungen mit Lasershows das Unfallrisiko minimiert wird. Dies wird durch Selbstverantwortung der Veranstaltenden, durch Vermeidung von Laserstrahlung im Publikumsbereich, durch Befolgung von technischen Leitlinien, durch Fachwissen, Sorgfalt bei Planung und Installation und Betrieb bewirkt. Eine mögliche Gefährdung des Publikums muss verhindert werden. Alle Veranstaltungen mit Lasern müssen vorgängig dem Amt für Umwelt gemeldet werden.
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