Schadenersatz

Ersatz von Vermögensschäden sowie Ersatz von ideellen Schäden

Personen, die durch eine Straftat einen Schaden erlitten haben und glaubhaft machen, dass sie keine oder nur ungenügende Leistungen von Dritten (Täter, Versicherungen etc.) erhalten, können eine Entschädigung und / oder einen Ersatz von ideellem Schaden beantragen. Der Ersatz von Vermögensschäden hängt von der finanziellen Situation der gesuchstellenden Person ab, im Unterschied zum Ersatz von ideellen Schäden.

Das Gesuch um Schadenersatz / Ersatz von ideellem Schaden muss innert fünf Jahren nach der Straftat bei der Opferhilfestelle eingereicht werden, ansonsten verwirkt der Anspruch.

Wird eine Entschädigung oder Ersatz von ideellem Schaden zugesprochen, so gehen die Ansprüche gegen Dritte (Täter, Versicherungen etc.), die der geschädigten Person aufgrund der Straftat zustehen, im Umfang der geleisteten Entschädigung oder Ersatz von ideellen Schäden an den Staat über.

Das Gesuchsformular steht auf der Homepage / Onlineschalter zur Verfügung.