Todesfall im Fürstentum Liechtenstein
Stirbt ein liechtensteinischer Staatsangehöriger oder ein im Inland wohnhafter Ausländer im Fürstentum Liechtenstein, wird das Liechtensteinische Zivilstandsamt mittels eines ärztlichen Totenscheines vom Amt für Gesundheit benachrichtigt.
Anschliessend erstellt das Liechtensteinische Zivilstandsamt die Todesfall-Aufnahme (Erbbescheinigung), welche an die Wohnsitzgemeinde der verstorbenen Person weitergeleitet wird. Diese wiederum erhebt die Inventarisation und übermittelt die Dokumente an das Fürstliche Landgericht für das Nachlassverfahren.