Biologische Sicherheit

Natürlich in der Umwelt vorkommende, gentechnisch veränderte oder pathogene Organismen können Gefahren für den Menschen und die Umwelt darstellen und wurden deshalb gesetzlich geregelt. Das Inverkehrbringen sowie die Anwendung in geschlossenen Systemen und in der Umwelt bedürfen einer Bewilligung des Amtes für Umwelt. Der Bereich biologische Risiken wird in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Biotechnologie des Kantons Zürich (KSF) betreut.

Eine Übersicht der zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der EU und in der Schweiz liefert das Merkblatt "Gentechnisch veränderte Organismen in der Schweiz und EU". Die Auflistung dient als Übersichtshilfe. Für Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Merkblatt "Gentechnisch veränderte Organismen in der Schweiz und EU"

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