Biologische Sicherheit
Natürlich in der Umwelt vorkommende, gentechnisch veränderte oder pathogene Organismen können Gefahren für den Menschen und die Umwelt darstellen und wurden deshalb gesetzlich geregelt. Das Inverkehrbringen sowie die Anwendung in geschlossenen Systemen und in der Umwelt bedürfen einer Bewilligung des Amtes für Umwelt. Der Bereich biologische Risiken wird in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Biotechnologie des Kantons Zürich (KSF) betreut.
Eine Übersicht der zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der EU und in der Schweiz liefert das Merkblatt "Gentechnisch veränderte Organismen in der Schweiz und EU". Die Auflistung dient als Übersichtshilfe. Für Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Merkblatt "Gentechnisch veränderte Organismen in der Schweiz und EU"
Weitere Informationen
-
Biotechnologie, Bundesamt für Umwelt (BAFU)
Externer Link
-
Biosicherheit, Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Externer Link
-
Fachstelle für biologische Sicherheit Zürich (KSF)
Externer Link
-
Biosafety Clearing-House
Externer Link
-
OECD
Externer Link
-
Eingereichte Anträge für das Inverkehrbringen von GVO in der EU (Die Öffentlichkeit kann zu den einzelnen Anträgen innert Monatsfrist ihren Kommentar abgeben.)
Externer Link
Gesetze
-
Bundesgesetz über den Umweltschutz; CH
Externer Link
-
Cartagena-Verordnung (CartV)
Externer Link
-
Einhebung von Gebühren nach dem Gesetz über den Umgang mit gentechnisch veränderten oder pathogenen Organismen
Externer Link
-
Gentechnikgesetz (GTG); CH
Externer Link
-
Koexistenzverordnung (KoexV)
Externer Link
-
Organismengesetz (OrgG)
Externer Link
-
Umgang mit genetisch veränderten Organismen (GVOV)
Externer Link
-
Freisetzungsverordnung FrSV)
Externer Link
-
Einschliessungsverordnung (ESV)
Externer Link
Ansprechpersonen
-
Dr. Albert Kölbener [email protected] +423 236 6185