Genossenschaft

Die Genossenschaft ist eine Vereinigung mit unbeschränkter Mitgliederzahl, die die Förderung oder Sicherung bestimmter wirtschaftlicher Interessen ihrer Mitglieder in gemeinsamer Selbsthilfe zum Gegenstand hat und den Mitgliedern direkt materielle Vorteile erbringen muss.

Die Genossenschaft muss im Handelsregister eingetragen werden, sofern es sich nicht um eine kleine Genossenschaft handelt.

Das Amt für Justiz erstellt – abgesehen von der Hilfestellung anlässlich der Anmeldung – keine Urkunden bzw. Verträge.

Bei Bedarf wenden Sie Sich bitte an die  Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer oder an die Liechtensteinische Treuhandkammer.