Anrufzustellung in Festnetzen
Das Amt für Kommunikation (AK) legt im Rahmen der Regulierung die ab 1. Januar 2021 gültigen Obergrenzen für Terminierungsentgelte im Festnetz auf maximal 0.09 Rp./Minute fest.
Die Regulierung der Festnetzmärkte wurde am 4. November 2020 mit Zustellung der verfügten Regulierungsmassnahmen an die Festnetzbetreiber abgeschlossen. Die Terminierungsentgelte gelten für Anrufe, die aus Liechtenstein oder aus anderen Ländern des EWR stammen, und liegen im Mittelfeld der Terminierungsentgelte anderer EWR-Länder.
Die Festnetzbetreiber Telecom Liechtenstein AG, Backbone Solutions AG und Nexphone AG werden zudem verpflichtet, ab 5. Februar 2021 auf ihren Webseiten ein Standardangebot für Terminierung von Sprachanrufen zu veröffentlichen, das sich an der Mustervorlage des AK orientieren muss.
Entscheidungen / Verfügungen
Verfügung Backbone Solutions AG 4.11.2020
Verfügung Nexphone AG 4.11.2020
Verfügung Telecom Liechtenstein AG 4.11.2020
Mustervorlage für RIO-Standardangebot des Amtes für Kommunikation
Mustervorlage „Standardangebot zur Netzzusammenschaltung“ V1.0 4.11.2020
Ansprechpersonen
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Silvio Giorgetta [email protected] +423 236 6486