Grundsatzinformation zur UID

Kurzportrait

Am 1. Januar 2011 schaffte die Schweiz mit dem Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) die Grundlage zur schweizweiten Einführung einer einheitlichen und eindeutigen Unternehmensidentifizierung. Die dazu verwendete Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) bildet ein zentrales Element in der zukünftigen Basisstruktur des e-Governments in der Schweiz. Zeitgleich nahm ein zentrales und teilweise öffentlich zugängliches Unternehmensregister den Betrieb auf. Dieses führt zusammen mit der UID die wichtigsten Identifikationsmerkale der Unternehmen wie beispielsweise Name / Firma und die offizielle Sitzadresse.

Ziel und Zweck

Die UID ermöglicht eine eindeutige Identifizierung von Unternehmen, damit Informationen in administrativen und statistischen Prozessen einfach und sicher ausgetauscht werden können. Dies führt zu einer Vereinfachung des Verkehrs der Unternehmen mit der Verwaltung (B2G / G2B), zwischen Unternehmen (B2B) und innerhalb der Verwaltungseinheiten (G2G). In der Schweiz löst die UID seit ihrer Einführung alle bisher in der öffentlichen Verwaltung verwendeten Unternehmensidentifikatoren sukzessive ab. Hierfür besteht ein maximaler Zeitraum von fünf Jahren zur Verfügung, wodurch Unternehmen ab dem 1. Januar 2016 für den Verkehr mit Schweizer Behörden aller Stufen (Bund, Kanton, Gemeinde) eine UID benötigen werden.

Zuständigkeit

Die Federführung der UID liegt beim Bundesamt für Statistik (BFS) in Neuchâtel. Unter www.uid.ch stellt das BFS umfangreiche Informationen zum Thema UID in der Schweiz zur Verfügung.

Für weitere Ausküfte zur UID sowie deren Erteilung steht Ihnen das Amt für Statistik (AS) gerne zur Verfügung (T: +423 236 69 37 / [email protected]).

Auskunftsstellen für spezifische Anfragen in Bezug auf die UID