22.04.2025 - Wartungsarbeiten eVertretung

Aufgrund planmässiger Wartungsarbeiten können bei der eVertretung heute Dienstag 22. April ab 19.00 Uhr kurzzeitige Unterbrechungen auftreten. Folgende eServices sind davon betroffen: eVertretung, eMWST, eZustellung, my.llv.li Wir danken für Ihr Verständnis. Freundliche Grüsse Amt für Informatik

Deaktivierung "lilog"

Das Anmeldeverfahren «lilog» wird per 07.05.2025 deaktiviert. Für den Zugriff auf unsere Online-Dienste ist ab diesem Datum die eID.li zu verwenden. Informationen zur eID.li-Registrierung finden Sie unter www.eid.li.

Infolge eingetragener Partnerschaft

Voraussetzungen für die Einbürgerung infolge eingetragener Partnerschaft
(§ 5 LGBl. 2008 Nr. 306)

Die Partnerin einer liechtensteinischen Landesbürgerin bzw. der Partner eines liechtensteinischen Landesbürgers wird auf Antrag in das Landesbürgerrecht aufgenommen, wenn:

  • sie/er einen ordentlichen liechtensteinischen Wohnsitz von zehn Jahren vor Antragstellung nachweisen kann, wobei die Jahre nach der Eintragung der Partnerschaft doppelt zählen
  • sie/er mit einer liechtensteinischen Landesbürgerin bzw. einem liechtensteinischen Landesbürger seit mindestens fünf Jahren in eingetragener Partnerschaft lebt
  • die/der liechtensteinische Partner/in das liechtensteinische Landesbürgerrecht nicht infolge Eheschliessung oder eingetragener Partnerschaft erworben hat
  • Verzicht auf die bisherige Staatsbürgerschaft
  • Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Nachweis von Grundkenntnissen der Rechtsordnung und des staatlichen Aufbaus Liechtensteins (Staatskundeprüfung)

Den Antrag für die Einbürgerung infolge eingetragener Partnerschaft finden Sie im Online-Schalter.

Ansprechpersonen

Close menu