Deaktivierung "lilog"

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Abfallentsorgung

Abfälle sind vom Besitzer gesetzeskonform zu entsorgen, wobei die Kosten der Verursacher trägt. Wer gewerbsmässig Abfälle entgegennimmt, zwischenlagert, behandelt usw. benötigt eine Bewilligung des Amtes für Umwelt. Abfallimporte oder -exporte müssen vorgängig durch das Amt für Umwelt notifiziert werden.

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