Aufenthaltsausweis
Der Ausweis bestätigt den aufenthaltsrechtlichen Status in Liechtenstein.
Diesen Aufenthaltsausweis erhalten Personen, die der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) angehören. Drittstaatsangehörige, welche als Grenzgänger in Liechtenstein tätig sind, erhalten ebenfalls diesen Ausweis.
Gesetze
EWR-Ausschuss - Kundmachung des Beschlusses Nr. 191/1999 des Gemeinsamen EWR-AusschussesAnsprechpersonen
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