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Psychologe

Tätigkeitsbereich

Der Tätigkeitsbereich des Psychologen umfasst die Durchführung von psychodiagnostischen Beurteilungen, die psychologische Beratung, die Erstellung von psychologischen Gutachten und Zeugnissen, die psychologische Prävention.

Fachliche Eignung/ Weiterbildung

Die fachliche Eignung für die Ausübung des Berufs des Psychologen besitzt, wer:

a) über einen konsekutiven Masterabschluss mit Hauptfach Psychologie einer anerkannten Universität oder eine gleichwertige Ausbildung verfügt und dadurch über ausreichende theoretisch-wissenschaftlich fundierte Kenntnisse über seelische Störungen verfügt; und

b) eine mindestens dreijährige postgraduale praxisorientierte Tätigkeit im einschlägigen Berufsfeld unter Supervision nachweist, wovon die Hälfte in einer Klinik, einem Ambulatorium oder einer psychosozialen Institution zu erfolgen hat.

Besonderheiten

Psychologe hat sich bei der Ausübung seines Berufs auf jene psychologischen Arbeitsgebiete und Methoden zu beschränken, auf denen er nachweislich ausreichende Kenntnisse und Erfahrung erworben hat.

Bewilligungsverfahren und -voraussetzungen

Gemäss Gesundheitsgesetz Art. 7 ff sowie Gesundheitsverordnung Art. 66 bis 68.

Ansprechpersonen

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