- Schwangerschaft & Geburt
- Kinder & Jugendliche
- Familie, Ehe & Partnerschaft
-
Bildung
-
Schule und Studium
- Schulen
- Schülerinnen und Schüler
-
Bildungswesen / Schularten
- Aufbau des Bildungswesens
- Kindergarten
- Primarschule
- Oberschule
- Realschule
- Gymnasium
- Berufsmaturitätsschule
- Freiwilliges 10. Schuljahr
- Sportschule Liechtenstein
- Timeout Schule FL
- Tagesschulen
- Sonderpädagogische Tagesschule Schaan
- Musikschule
- Kunstschule
- Berufsschulen
- Hochschulwesen
- Privatschulen / Ausländische Schulen
- Intensivkurs Deutsch als Zweitsprache (IK DaZ)
-
Schulische Fördermassnahmen
- Begabtenförderung
- Sonderschulung
- Ergänzungsunterricht
- Deutsch als Zweitsprache
- Intensivkurs Deutsch als Zweitsprache
- Spezielle Förderung
- Logopädie
- Psychomotorik
- Heilpädagogische Früherziehung
- Massnahmen bei Sinnesbeeinträchtigungen
- Schulsozialarbeit
- Timeout Schule
- Schulische Familienberatung
- Schulpsychologischer Dienst
- Externe Nutzung von Schulanlagen
- Lehrpläne
- Schulleitungen
- Studienberatung
-
Berufsausbildung
- Akademie für Ausbilder IBK
- Berufliche Grundbildung mit Berufsattest BA
- Berufliche Grundbildung mit Fähigkeitszeugnis FZ
- Berufsabschluss für Erwachsene
- Berufsberatung für Jugendliche
- Berufsfachschulvereinbarung
- Berufsmatura lehrbegleitend
- BIZ-App
- Freie Lehrstellen
- Goldenes Buch
- Koordinationsstelle für junge SpitzensportlerInnen
- Laufbahnberatung für Erwachsene
- Studienberatung
- Finanzierung
- Auslandspraktika
- Offene Stellen
- A - Z Index
- Versicherung
-
Schule und Studium
-
Beruf & Arbeitsplatz
- Arbeitsplatzverlust und -suche
-
Rechte und Pflichten
-
Arbeitssicherheit
- Arbeiten im Nahbereich von Hochdruckleitungen
- Arbeits- und Ruhezeiten
- Arbeitsmittel
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Arbeitsplätze
- Arbeitsräume und Umgebungsfaktoren
- Arbeitssicherheit mit System
- Druckgeräte
- Gesetzliche Grundlagen
- MAK Werte
- Plangenehmigung für gewerbliche und industrielle Bauten sowie Umgestaltung von Arbeitsstätten/Betriebsbewilligung
- Psychosoziale Risiken
- Rechte und Pflichten der Arbeitgebenden und der Arbeitnehmenden
- Sonderschutzbestimmungen
- Strahlenschutz
- Bauarbeiten
- Baustellenkoordination
- Lohngleichheit
-
Arbeitssicherheit
-
Handelsregister
-
Eintragungen
- Anstalt
- Aktiengesellschaft
- Besondere Rechtsformen
- Einzelfirma
- Europäische Gesellschaft
- Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
- Genossenschaft
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Kollektiv- bzw. Offene Gesellschaft
- Kommanditgesellschaft
- Registriertes Treuunternehmen
- Stiftung
- Treuhandverhältnis
- Verein
- Firmen- bzw. Namensabklärung
- Firmenindex / Handelsregisterauszug
- Hinterlegung im Handelsregister
- Vorprüfungen
-
Eintragungen
- Wohnsitz in Liechtenstein ohne Erwerbstätigkeit
- Wohnsitz in Liechtenstein zur Erwerbstätigkeit
- Versicherung
- Gefahrgutbeauftragter
- Gastwirteprüfung
- Öffentliches Arbeitsrecht
- Steuern
-
Bauen & Wohnen
- Bauvorhaben
- Baubewilligung - eBaugesuch
- Bewilligung Verkehrsanlagen
- Chancengleichheit
- Energie / Energiefachstelle
-
Grundstück und Eigentum
- Amtliche Schätzungen
- Bauhandwerkerpfandrecht
- Begründung von Stockwerkeigentum
- Dienstbarkeiten
- Grundbuchauszüge
- Grundpfandrechte
- Erbvorbezug
- Kauf
- Tausch
- Schenkung
- Parzellenteilungen und -vereinigungen
- Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrechte
- Amtliche Vermessung (AV)
- Geodatenportal
- ÖREB-Kataster
- Förderung von Kauf oder Renovation künftigen Wohneigentums
-
Grundverkehr
-
Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung
- Inländisches Wohnbedürfnis
- Erholungsbedürfnis
- Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes
- Überbauung
- Sozialer Wohnungsbau
- Zur landwirtschaftlichen Nutzung vorbehaltener Boden
- Tausch mit gleichwertigem Grundstück
- Erwerb von Angehörigen
- Erwerb im Rahmen einer Verlassenschaft
- Erwerb im Wege einer Zwangsversteigerung
-
Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung
- Wohnen/Zuzug/Ummeldung
-
Mobilität, Reisen & Ausland
- Administrative Massnahmen (ADMAS)
- Auslandsaufenthalt
- Elektronische Kommunikation
- Fahrzeuge
- Fahrzeugführer mit Behinderung
- Frequenzen und Anlagen
-
Führerschein
- Mein Weg zum Führerausweis
- e-Führerschein
- Chauffeurzulassungsverordnung (CZV)
- Computerunterstützte Theorieprüfung (CUT)
- Digitaler Fahrtenschreiber
- Fahrlehrer
- Führerschein im Kreditkartenformat
- Kategorien
- Lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferausweis)
- Lernmittel zur Theorieprüfung
- Medizinische Kontrolluntersuchung
- Internationaler Führerausweis
- Lernfahrausweis
- Praktischen Führerprüfung
- Theorieprüfung
- Umschreibung ausländischer Führerschein
- Verlust Führerschein
- Formulare
- Grenzübertritt und Warenverkehr
- Kontrollschilder
- Tourismus (Kurtaxen/ Meldewesen)
- Sonderbewilligung
-
Gesundheit, Vorsorge & Pflege
- Elektronisches Gesundheitsdossier
- Behandlung und Pflege
-
Gesundheit und Prävention
- Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF/BGM)
- Gesundheitsbericht
- Vorsorgeuntersuchung
- Kinder- und Jugendzahnpflege
- Impfung
- Reisemedizin
- Sexuelle Gesundheit
- Hitze und Gesundheit
- Bewegung
- Ernährung
- Gesundheitsförderung in Gemeinden
- Projekte - gefördert vom Amt für Gesundheit
- Internationale Bodenseekonferenz IBK
- Sucht
- Suchtprävention
- Krankheiten und Risiken
- Versicherung
- Psychische Gesundheit
- Identität & Recht
-
Migration und Integration
- Aufenthaltsbewilligung
- Einbürgerung
- Einwanderung
- Chancengleichheit
- Engagement & Kultur
-
Freizeit, Umwelt & Tierhaltung
- Abfallentsorgung
- Biologische Sicherheit
- Chemikalien
- Energienutzung
- Jagd und Wildtiere
- Landwirtschaft
- Landesforstbetrieb
- Lärm, Schall, Laser, Strahlung
- Wald, Natur, Landschaft, Klima
- Wasser / Gewässerökologie
-
Tierhaltung
- Heimtiere und Wildtiere
- Nutztiere und Pferde
- Registrierung von Tieren und Tierhaltungen
- Bewilligungspflichtige Haltung von Tieren
- Korrekter Umgang mit Tieren, Tierschutz
- Tierschutzmeldung an das ALKVW
- Reisen mit Heimtieren
- Tiertransporte
- Import und Export von Tieren
- Entsorgung Tierkörper
- Tierschutzbeauftragter
- Lebensmittel, Verbraucher(schutz), Konsumenten(schutz)
- Sport
- Umweltbelastung
- Notfall & Katastrophenfall
- Sterbefall & Nachlass
KWK-Anlagen
Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) produzieren Strom und nutzen die Abwärme für Heizzwecke.
Grundelement des Modells ist neben einer Investitionsförderung auch die Abnahme- und Vergütungsverpflichtung für den produzierten Strom durch den Netzbetreiber.
Betreiber von KWK-Anlagen erzeugen so ihren eigenen Strom. Dieser selbst produzierte Strom kann selber verbraucht und/oder ins öffentliche Netz eingespeist werden. Die Messung erfolgt beim Eigenverbrauchsmodell mittels eines Zählers welcher Bezug und Einspeisung gleichzeitig erfassen kann. Selbst verbrauchter Strom wird von der Messung nicht erfasst. Wichtig ist bei diesem Modell deshalb, dass der Verbrauch möglichst gleichzeitig mit der Produktion stattfindet. Durch organisatorische Massnahmen (Steuerbare relevante Verbraucher wie Wärmepumpen, Wärmepumpenboiler, Kühlanlagen etc.) kann der Eigenversorgungsgrad und damit die nicht bezogene Strommenge massgeblich erhöht werden.
Förderantrag/ Bauabschlussbescheinigung
Der Förderantrag und die Vollmacht sind grundsätzlich inkl. aller Beilagen vollständig und in Papierform vorzulegen. Einsendungen per E-Mail sind nicht ausreichend. Die inhaltliche Bearbeitung von Anträgen erfolgt erst, wenn die Antragsunterlagen vollständig eingegangen sind.
Förderantrag KWK-Anlage (PDF), Stand 01.02.2025
KWK Bauabschlussbescheinigung
Förderantrag Haustechnikanlage (PDF), 01.02.2025
Wichtige Dokumente/ Tools
Verfahrensvollmacht Förderantrag (Dokumentenvorlage)
Amtliche Vermessung, Landeskarte, Luftbilder
Baubewilligung_Amt für Hochbau und Raumplanung
Anleitung Energiebezugsfläche (EBF)
Die Förderbeiträge für KWK-Anlagen setzen sich aus drei Elementen zusammen:
- Investitionsbeitrag für elektrische Leistung: für die installierte elektrische Leistung CHF 400.- pro kWel für Anlagen von 1 bis höchstens 250 kWel. Bitte beachten Sie auch, dass hier die meisten Gemeinden diesen Beitrag bis zur Maximalgrenze von CHF 10‘000.- dazugeben. Das heisst, dass für Anlagen bis 25kWp CHF400.- pro kWp (Land 400.- und Gemeinde 400.-) als Einmalförderung möglich sind.
- Stromvergütung: Feste Einspeisevergütung (Landtagsbeschluss 30.09.2021) für Anlagen, die bis spätestens 31.12.2022 ans Netz gehen oder nach marktorientiertem Preis (Der Strom kann soweit möglich selber verbraucht werden.)
- Haustechnikanlage: Für die Anlage als Wärmeerzeuger wird analog zu Bewertung Förderung Haustechnikanlagen gefördert.Massgebend sind die beheizte Energiebezugsfläche und der Brennstoff. Mit Hilfe vom "Berechnungstool Förderhöhe" können Sie Ihren individuellen Förderanspruch ermitteln. Massgebend bei der Förderung ist die Art der Haustechnikanlage sowie die Grösse des Bauobjektes.
-
Es sind ausschliesslich neue, dem aktuellsten Stand der Technik entsprechende Anlagen und Anlagenkomponenten sowie Geräte einzusetzen.
-
Zur Überwachung der Anlageneffizienz sind die gemäss Art. 9 EEV vorgeschriebenen Messstellen einzubauen und die Zahlen jährlich der Energiefachstelle sowie im Erzeugungsnachweis der LKW bekannt zu geben.
-
Die Heizungs- und die Warmwasseranlagen sind inkl. aller Verteilleitungen mit einer durchgehenden Wärmedämmung zu versehen. Die minimalen Dämmstärken sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
|
- Verwirkung des Anspruches: Der Anspruch auf Ausrichtung von Förderbeiträgen erlischt, wenn mit den Massnahmen begonnen wird, bevor eine rechtskräftige Zusicherung der Förderbeiträge vorliegt.
- Nicht gefördert werden Haustechnikanlagen, wenn sie als Zusatzheizung zu einer an sich ausreichenden (monovalenten) Heizung dienen.
- Projektverfasser/in: Die Förderbeiträge werden nur dann ausgerichtet, wenn eine fachkundige Planung und Ausführung der Massnahmen gewährleistet ist.
- Befristung: Die Zusicherung der Förderung ist gemäss Art. 25 EEG befristet. Die Massnahme ist binnen eines Jahres ab der Entscheidung über die Gewährung von Förderbeiträgen zu beginnen und binnen zwei Jahren abzuschliessen.
- Zwingende andere Vorschriften: Die Massnahme wird nicht gefördert, wenn sie aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften gem. Art 4. Abs. 2a) EEG zwingend vorgeschrieben ist (z.B. Überbauungsplan, Klimaanlage, Schwimmbadbeheizung, Umnutzung etc.).
- Wiederförderung Förderbeiträge werden für jede Massnahme nur einmal ausgerichtet; eine erneute Förderung derselben Massnahme ist erst nach Ablauf von 20 Jahren möglich. Für die Beurteilung einer allfälligen Förderung nach 20 Jahren ist das alte Zusicherungsdatum relevant.
28.11.2022
Bezüglich der Anpassung von EEG und EEV (inkrafttreten am 01.01.2023) gilt folgende Übergangsregelung dann für hängige Gesuche:
- Das alte Recht findet Anwendung, wenn das Fördergesuch bis zum 31.12.2022 vollständig bei der Energiefachstelle eingereicht wurde. Das technische Konzept muss eindeutig definiert, die technischen Daten und Datenblätter und alle zur Beurteilung notwendigen Unterlagen bis 31.12.2022 schlüssig vorliegen.
- Davon ausgenommen sind noch nicht erteilte Baubewilligungen. Diese können nachgereicht werden, jedoch muss der Antrag auf Baubewilligung bis 31.12.2022 bei der zuständigen Stelle (AHR, ehemals ABI) eingereicht worden sein.
- Ebenso davon ausgenommen sind noch nicht erteilte Anschlussbewilligungen für Energieerzeugungsanlagen. Diese können nachgereicht werden, jedoch muss der Antrag auf Anschlussbewilligung für Energieerzeugungsanlagen bis 31.12.2022 bei der zuständigen Stelle (LKW) eingereicht worden sein.
Onlineschalter
Antrag auf Förderung EnergieeffizienzgesetzAnsprechpersonen
-
Energiefachstelle info.energie@llv.li +423 236 69 88