Touristen / Dienstleistungsempfänger (L)
Touristen und Dienstleistungsempfängern, die länger als drei Monate innerhalb von sechs Monaten in Liechtenstein anwesend sind, kann eine Kurzaufenthaltsbewilligung insgesamt bis zu einem Jahr erteilt werden. Visabestimmungen für Touristen bleiben vorbehalten.
Eine Kurzaufenthaltsbewilligung kann nur erteilt werden, wenn die notwendigen finanziellen Mittel für den Lebensunterhalt vorhanden sind, sodass keine Sozialhilfe in Anspruch genommen werden muss und ein umfassender Krankenversicherungsschutz nachgewiesen wird, der sämtliche Risiken in Liechtenstein abdeckt.
Gesetze
EWR-Ausschuss - Kundmachung des Beschlusses Nr. 191/1999 des Gemeinsamen EWR-AusschussesAnsprechpersonen
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