Physiotherapeut
Tätigkeitsbereich
Der Tätigkeitsbereich des Physiotherapeuten umfasst:
a) die Durchführung von aktiven und passiven Behandlungsmethoden;
b) die Anwendung von physikalischen Methoden zur Behandlung von schmerzhaften Zuständen oder Funktionsstörungen und Einschränkungen der Körpersysteme und
c) die Erstellung physiotherapeutischer Befunde und Berichte.
Fachliche Eignung/ Weiterbildung
Die fachliche Eignung für die Ausübung des Berufs des Physiotherapeuten
besitzt, wer:
a) mit einem Diplom den Abschluss einer mindestens dreijährigen Ausbildung an einer anerkannten Ausbildungsstätte für Physiotherapie nachweist und
b) eine zweijährige praktische Tätigkeit an einer physikalisch-therapeutischen Spezialabteilung eines Spitals oder einer Klinik oder bei einem freiberuflich tätigen Physiotherapeuten nachweist. Praktische Tätigkeiten während der Ausbildung können dabei berücksichtigt werden.
Besonderheiten
Die Ausübung spezifischer Therapiemethoden erfordert den Nachweis der entsprechenden fachlichen Eignung.
Der Physiotherapeut darf die in seinem Fachgebiet gebräuchlichen, gemäss Heilmittelgesetzgebung registrierten Heilapparate einsetzen und Arzneimittel zum äusseren Gebrauch an Patienten verwenden.
Krankheitsdiagnostik ist dem Physiotherapeuten untersagt.
Bewilligungsverfahren und -voraussetzungen
Gemäss Gesundheitsgesetz Art. 7 ff sowie Gesundheitsverordnung Art. 63 bis 65.
Gesetze
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Gesundheitsgesetz
Externer Link
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Gesundheitsverordnung (GesV)
Externer Link
- Diese Gesetzgebung bildet zugleich die liechtensteinische Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. NR. L 255 vom 30.09.2005, S. 22).
Ansprechperson
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Wendula Matt [email protected] +423 236 7337