- Schwangerschaft & Geburt
- Kinder & Jugendliche
- Familie, Ehe & Partnerschaft
-
Bildung
-
Schule und Studium
- Schulen
- Schülerinnen und Schüler
-
Bildungswesen / Schularten
- Aufbau des Bildungswesens
- Kindergarten
- Primarschule
- Oberschule
- Realschule
- Gymnasium
- Berufsmaturitätsschule
- Freiwilliges 10. Schuljahr
- Sportschule Liechtenstein
- Timeout Schule FL
- Tagesschulen
- Sonderpädagogische Tagesschule Schaan
- Musikschule
- Kunstschule
- Berufsschulen
- Hochschulwesen
- Privatschulen / Ausländische Schulen
- Intensivkurs Deutsch als Zweitsprache (IK DaZ)
-
Schulische Fördermassnahmen
- Begabtenförderung
- Sonderschulung
- Ergänzungsunterricht
- Deutsch als Zweitsprache
- Intensivkurs Deutsch als Zweitsprache
- Spezielle Förderung
- Logopädie
- Psychomotorik
- Heilpädagogische Früherziehung
- Massnahmen bei Sinnesbeeinträchtigungen
- Schulsozialarbeit
- Timeout Schule
- Schulische Familienberatung
- Schulpsychologischer Dienst
- Externe Nutzung von Schulanlagen
- Lehrpläne
- Schulleitungen
- Studienberatung
-
Berufsausbildung
- Akademie für Ausbilder IBK
- Berufliche Grundbildung mit Berufsattest BA
- Berufliche Grundbildung mit Fähigkeitszeugnis FZ
- Berufsabschluss für Erwachsene
- Berufsberatung für Jugendliche
- Berufsfachschulvereinbarung
- Berufsmatura lehrbegleitend
- BIZ-App
- Freie Lehrstellen
- Goldenes Buch
- Koordinationsstelle für junge SpitzensportlerInnen
- Laufbahnberatung für Erwachsene
- Studienberatung
- Finanzierung
- Auslandspraktika
- Offene Stellen
- A - Z Index
- Versicherung
-
Schule und Studium
-
Beruf & Arbeitsplatz
- Arbeitsplatzverlust und -suche
-
Rechte und Pflichten
-
Arbeitssicherheit
- Arbeiten im Nahbereich von Hochdruckleitungen
- Arbeits- und Ruhezeiten
- Arbeitsmittel
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Arbeitsplätze
- Arbeitsräume und Umgebungsfaktoren
- Arbeitssicherheit mit System
- Druckgeräte
- Gesetzliche Grundlagen
- MAK Werte
- Plangenehmigung für gewerbliche und industrielle Bauten sowie Umgestaltung von Arbeitsstätten/Betriebsbewilligung
- Psychosoziale Risiken
- Rechte und Pflichten der Arbeitgebenden und der Arbeitnehmenden
- Sonderschutzbestimmungen
- Strahlenschutz
- Bauarbeiten
- Baustellenkoordination
- Lohngleichheit
-
Arbeitssicherheit
-
Handelsregister
-
Eintragungen
- Anstalt
- Aktiengesellschaft
- Besondere Rechtsformen
- Einzelfirma
- Europäische Gesellschaft
- Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
- Genossenschaft
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Kollektiv- bzw. Offene Gesellschaft
- Kommanditgesellschaft
- Registriertes Treuunternehmen
- Stiftung
- Treuhandverhältnis
- Verein
- Firmen- bzw. Namensabklärung
- Firmenindex / Handelsregisterauszug
- Hinterlegung im Handelsregister
- Vorprüfungen
-
Eintragungen
- Wohnsitz in Liechtenstein ohne Erwerbstätigkeit
- Wohnsitz in Liechtenstein zur Erwerbstätigkeit
- Versicherung
- Gefahrgutbeauftragter
- Gastwirteprüfung
- Öffentliches Arbeitsrecht
- Steuern
-
Bauen & Wohnen
- Bauvorhaben
- Baubewilligung - eBaugesuch
- Bewilligung Verkehrsanlagen
- Chancengleichheit
- Energie / Energiefachstelle
-
Grundstück und Eigentum
- Amtliche Schätzungen
- Bauhandwerkerpfandrecht
- Begründung von Stockwerkeigentum
- Dienstbarkeiten
- Grundbuchauszüge
- Grundpfandrechte
- Erbvorbezug
- Kauf
- Tausch
- Schenkung
- Parzellenteilungen und -vereinigungen
- Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrechte
- Amtliche Vermessung (AV)
- Geodatenportal
- ÖREB-Kataster
- Förderung von Kauf oder Renovation künftigen Wohneigentums
-
Grundverkehr
-
Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung
- Inländisches Wohnbedürfnis
- Erholungsbedürfnis
- Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes
- Überbauung
- Sozialer Wohnungsbau
- Zur landwirtschaftlichen Nutzung vorbehaltener Boden
- Tausch mit gleichwertigem Grundstück
- Erwerb von Angehörigen
- Erwerb im Rahmen einer Verlassenschaft
- Erwerb im Wege einer Zwangsversteigerung
-
Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung
- Wohnen/Zuzug/Ummeldung
-
Mobilität, Reisen & Ausland
- Administrative Massnahmen (ADMAS)
- Auslandsaufenthalt
- Elektronische Kommunikation
- Fahrzeuge
- Fahrzeugführer mit Behinderung
- Frequenzen und Anlagen
-
Führerschein
- Mein Weg zum Führerausweis
- e-Führerschein
- Chauffeurzulassungsverordnung (CZV)
- Computerunterstützte Theorieprüfung (CUT)
- Digitaler Fahrtenschreiber
- Fahrlehrer
- Führerschein im Kreditkartenformat
- Kategorien
- Lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferausweis)
- Lernmittel zur Theorieprüfung
- Medizinische Kontrolluntersuchung
- Internationaler Führerausweis
- Lernfahrausweis
- Praktischen Führerprüfung
- Theorieprüfung
- Umschreibung ausländischer Führerschein
- Verlust Führerschein
- Formulare
- Grenzübertritt und Warenverkehr
- Kontrollschilder
- Tourismus (Kurtaxen/ Meldewesen)
- Sonderbewilligung
-
Gesundheit, Vorsorge & Pflege
- Elektronisches Gesundheitsdossier
- Behandlung und Pflege
-
Gesundheit und Prävention
- Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF/BGM)
- Gesundheitsbericht
- Vorsorgeuntersuchung
- Kinder- und Jugendzahnpflege
- Impfung
- Reisemedizin
- Sexuelle Gesundheit
- Hitze und Gesundheit
- Bewegung
- Ernährung
- Gesundheitsförderung in Gemeinden
- Projekte - gefördert vom Amt für Gesundheit
- Internationale Bodenseekonferenz IBK
- Sucht
- Suchtprävention
- Krankheiten und Risiken
- Versicherung
- Psychische Gesundheit
- Identität & Recht
-
Migration und Integration
- Aufenthaltsbewilligung
- Einbürgerung
- Einwanderung
- Chancengleichheit
- Engagement & Kultur
-
Freizeit, Umwelt & Tierhaltung
- Abfallentsorgung
- Biologische Sicherheit
- Chemikalien
- Energienutzung
- Jagd und Wildtiere
- Landwirtschaft
- Landesforstbetrieb
- Lärm, Schall, Laser, Strahlung
- Wald, Natur, Landschaft, Klima
- Wasser / Gewässerökologie
-
Tierhaltung
- Heimtiere und Wildtiere
- Nutztiere und Pferde
- Registrierung von Tieren und Tierhaltungen
- Bewilligungspflichtige Haltung von Tieren
- Korrekter Umgang mit Tieren, Tierschutz
- Tierschutzmeldung an das ALKVW
- Reisen mit Heimtieren
- Tiertransporte
- Import und Export von Tieren
- Entsorgung Tierkörper
- Tierschutzbeauftragter
- Lebensmittel, Verbraucher(schutz), Konsumenten(schutz)
- Sport
- Umweltbelastung
- Notfall & Katastrophenfall
- Sterbefall & Nachlass
Schlichtungsstelle für Konsumentenangelegenheiten
Schlichtungsstelle für Konsumentenangelegenheiten nach Art. 4 AStG – Gesetz über alternative Streitbeilegung in Konsumentenangelegenheiten
Das Amt für Volkswirtschaft unterstützt Konsumenten und Unternehmen dabei, Streitigkeiten rasch und kostengünstig beizulegen. Dabei handelt das Amt neutral und unabhängig. Diese Schlichtungsstelle gilt als notifizierte AS-Stelle im Sinne des Gesetzes.
Kontaktdaten:
Amt für Volkswirtschaft
Fachbereich Konsumentenschutz
Postfach 684
9490 Vaduz
Gesetzliche Vorgaben:
Gesetz über alternative Streitbeilegung in Konsumentenangelegenheiten (AStG; LGBl. 2016 Nr. 516)
Informationen zur Schlichtungsstelle:
Die Schlichtungsstelle für Konsumentenangelegenheiten bietet kostenlose, freiwillige Schlichtungsverfahren an, um zur Lösung von Problemen zwischen Konsumenten und Unternehmen beizutragen. Dabei steht die Schlichtungsstelle weder auf Konsumenten noch auf Unternehmensseite, sondern agiert neutral und unterstützt beide Seiten bei der Einigungsfindung. Somit sind wir keine Verbraucherschutz- sondern eine Serviceeinrichtung für Konsumenten und Unternehmen.
Die Schlichtungsstelle ist keine Verbraucherschutzeinrichtung. Wir können für Konsumenten daher keine individuelle Rechtsberatung anbieten, keine Klagen einbringen und sie auch nicht gegenüber Unternehmen oder vor Gericht vertreten. Unsere Aufgabe besteht darin, neutral zwischen Konsumenten und Unternehmen zu vermitteln und beide Seiten bei der Lösungsfindung zu unterstützen.
Schlichtungsteam:
Abteilung Recht im Amt für Volkswirtschaft
Ablauf des Schlichtungsverfahrens (Verfahrensordnung):
Informationen zum Ablauf des Verfahrens entnehmen Sie bitte hier.
Zuständigkeit
Die Schlichtungsstelle für Konsumentenangelegenheit beim Amt für Volkswirtschaft kann angerufen werden, wenn:
- eine Streitigkeit zwischen einem Konsumenten und einem Unternehmen vorliegt;
- Konsumenten einen Wohnsitz in Liechtenstein oder einem EWR-Mitgliedsstaat haben;
- das Unternehmen eine Niederlassung in Liechtenstein hat (z.B. Sitz, Zweigniederlassung etc.);
- die Streitigkeit nicht in die Zuständigkeit einer anderen Schlichtungsstelle nach Art. 4 AStG fällt.
In Liechtenstein gibt es derzeit 4 Schlichtungsstellen nach Art. 4 AStG, die für verschiedene Streitigkeiten zwischen Konsumenten und Unternehmen zuständig sind. Die Schlichtungsstelle beim Amt für Volkswirtschaft für Konsumentenangelegenheiten behandelt all jene Fälle, für die keine der anderen Schlichtungsstelle zuständig ist. Wofür die anderen Stellen zuständig sind, erfahren Sie der Homepage der jeweiligen Einrichtung.
Ablehnungsgründe
Schlichtungsanträge müssen abgelehnt werden, wenn:
- es sich um keine Konsumentenstreitigkeit handelt, sondern ein Streitfall zwischen zwei oder mehreren Konsumenten oder zwischen zwei oder mehreren Unternehmen untereinander handelt;
- der Antragsteller keinen Wohnsitz in Liechtenstein oder einem EWR-Mitgliedsstaat hat;
- das Unternehmen keine Niederlassung in Liechtenstein hat (z.B. Sitz, Zweigniederlassung etc.);
- es nicht um einen Anspruch aus einem entgeltlichen Vertrag geht;
- es sich um Ansprüche aus Verträgen über Gesundheitsdienstleistungen, Streitigkeiten mit öffentlichen Anbietern von Weiter- oder Hochschulbildung, nichtwirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse oder Kaufverträge über unbewegliche Sachen handelt;
- eine andere Schlichtungsstelle zuständig ist.
Schlichtungsanträge werden abgelehnt werden, wenn:
- die Beschwerde mutwillig oder schikanös ist;
- die Beschwerde bereits vor Gericht oder einer anderen Schlichtungsstelle behandelt wird oder wurde;
- der Antragsteller nicht glaubhaft macht, vor der Einbringung des Schlichtungsantrags eine Einigung mit dem Unternehmen versucht zu haben und diesen Einigungsversuch innerhalb einer Frist von zwei Monaten nicht nachholt;
- kein konkreter Anspruch erhoben, sondern nur eine allgemeine Auskunft begehrt wird.
Anträge
Schlichtungsanträge können nur in deutscher Sprache eingebracht werden. Bevor Sie einen Antrag einbringen, müssen Sie das Unternehmen bereits mit Ihrer Beschwerde konfrontiert haben. Weiters sollten Sie die Informationen betreffend "Verfahren" durchlesen. Dadurch vermeiden Sie das Einbringen unzulässiger Anträge.
Das Formular finden Sie hier.
ODR-Plattform
Wenn Sie ein Problem mit einem Unternehmen haben, das in Liechtenstein oder einem anderen EWR-Mitgliedsstaat niedergelassen ist und der Vertrag online abgeschlossen wurde, können Sie auch über die ODR-Plattform der Europäischen Kommission einen Schlichtungsantrag einbringen. ODR steht für "Online Dispute Resolution" und bedeutet so viel wie "Online-Streitbeilegung". Ihre Beschwerde wird dann automatisch an das betroffene Unternehmen geschickt, welches wiederum eine Schlichtungsstelle vorschlägt. Wenn Sie dem Vorschlag des Unternehmens zustimmen, wird die Beschwerde an die entsprechende Stelle weitergeleitet, welche das Schlichtungsverfahren durchführt. Die ODR-Plattform erreichen Sie über:
https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage