Finanzierung der Kinderbetreuung
Eltern, die berufsbedingt auf die Betreuung ihrer Kinder durch Tagesstätten oder Tagesmütter angewiesen sind, können beim Amt für Soziale Dienste eine finanzielle Unterstützung für die Betreuungskosten beantragen. Abgestuft nach Einkommen ist dabei folgender Anteil an den Betreuungskosten selbst zu tragen:
Jahreseinkommen Eigenbetrag pro Kind
in CHF und Monat in CHF
bis und mit 24'000.– 150.–
24'001.– bis 26'000.– 180.–
26'001.– bis 28'000.– 210.–
pro weitere 2'000.– zusätzlich 30.–
Kürzungen des Eigenbetrages sind bei sehr angespannten finanziellen Verhältnissen möglich.
Zur Berechnung sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:
- Arbeitsvertrag
- Lohnausweis
- Mietvertrag
- Versicherungsausweis der Krankenkasse
- Nachweis zu allfälligen Unterhaltsverpflichtungen
- Nachweis Mietbeihilfe
- Nachweis zu Kindergeld, allfällige Renten, weitere Einkünfte
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