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- Schlichtungsstelle gemäss Art. 86 KomG (Unternehmen)
- Störungsmitteilung gemäss Art. 15 KomG
- Technisches Glossar
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Entscheidungen
- 16.09.2024: Entscheidung zur Untersagung der Tätigkeit der iMetrik Global (Europe) AG
- 28.05.2024: Zentraler Breitbandzugang für Massenmarkt
- 15.02.2024: Verfügung zum Widerruf der Zuteilung von Nutzungsrechten an Identifikationsmitteln (Adressen)
- 24.10.2023: Zugang zum Teilnehmeranschluss
- 27.02.2023: Verfügung auf vorläufige Zuteilung von Frequenzen in Bezug auf die 3ECOM-1 und 3ECOM-3 Filings des Fürstentums Liechtenstein bei der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) sowie Genehmigung des Frequenznutzungsvertrags zwischen Rivada AG und Rivada Space Networks GmbH
- 27.02.2023: Verfügung zum Widerruf der vorläufigen Frequenzzuteilung zugunsten der Trion Space AG
- 07.12.2022: Frequenzzuteilungen
- 28.10.2022: Zugang zum Telefonnetz
- 20.05.2022: Genehmigung eines Frequenznutzungsvertrages
- 04.10.2021: Verbindungsaufbau in Festnetzen
- 04.03.2021: Verfügung zur Anpassung der vorläufigen Frequenzzuteilungsverfügung
- 04.11.2020: Anrufzustellung in Mobilfunknetzen
- 04.11.2020: Anrufzustellung in Festnetzen
- 02.08.2018: Entscheidung bzgl. der Einführung der Rufnummernportabilität
- 08.01.2018: Vorläufige Frequenzzuteilung
- Höchstgerichtliche Rechtsprechung
- Archiv / alte Entscheidungen
- Frequenzen und Anlagen
- Geschäftsstelle der Medienkommission
- Postdienste und Paketzustelldienste
- Signatur- und Vertrauensdienste
- Weltraum
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- Interne Zuständigkeiten
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Konsultationen
- Laufende Konsultationen
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Abgeschlossene Konsultationen
- Aktualisierung Mustervorlage RIO
- Marktanalyse Zentraler Breitbandzugang für Massenmarkt
- Marktanalyse Teilnehmeranschluss
- Marktanalyse Zugang zum Telefonnetz
- Marktanalyse Festnetz-Originierung
- Marktanteile-Statistik
- Mustervorlage RIO
- Marktanalysen Mobilterminierung und Festnetzterminierung
- Festnetz-Entgelte (M1) der Telecom Liechtenstein AG
- Universaldienst im Bereich der Festnetztelefonie
- Grundlagen und Planung Marktanalyse 2019+
- Vorleistungsangebot \„Zugang zum öffentlichen Telefonnetz über VoIP“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Roundtable Nummernportabiliät am 29.11.2017
- Kostenrechnungsmodell Telecom Liechtenstein AG
- Konsultation zur Aufhebung der Verpflichtung für den Betrieb von öffentlichen Münz- und Kartentelefonen (Publifone)
- Öffentliche Konsultation des Vorleistungsangebots \„Bit-Stream-3“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Öffentliche Konsultation des Vorleistungsangebots \„VoIP Whitelabel FL“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Öffentliche Konsultation des Verfügungsentwurfs betreffend Zugang zum HFC-Netz der Liechtensteinischen Kraftwerke
- Stellungnahmen betreffend die Standardangebote (TAL, KOL) & Entgelte
- Standardangebot Kernnetz
- Kostenrechnungsmodell LKW
- Stellungnahmen zum Standardangebot für physischen Netzzugang (M4)
- Verfügungsentwurf StdA Kollokation
- Verfügungsentwurf Entgelte LKW
- Verfügungsentwurf StdA TAL Kupfer
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - TAL Kupfer
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - Kollokation
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - TAL CATV
- Vorleistungsangebot für CPS (M1)
- Standardangebote Originierung und Terminierung (M2/M3)
- Implementierung einer CPS/CS-Verpflichtung für Connecta
- Standardangebot für Breitbandzugang (M5)
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Amt für Kultur
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- Bewilligung für Grabarbeiten im öffentlichen Strassenraum
- Bewilligung für die Veröffentlichung von Geodaten
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- Geoinformation
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- Infrastruktur Betrieb
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Download / Dokumente
- Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen
- Richtlinien und Weisungen Verkehrsanlagen und Signalisationen
- Richtlinien und Dokumente zum Strassenunterhalt
- Planungs- und Ausführungsunterlagen
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- Dokumente zur Landsvermessung
- Richtlinien und Dokumente amtliche Verrmessung
- Technische Unterlagen und Weisungen ÖREB-Kataster
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Arbeitssicherheit
- Arbeiten im Nahbereich von Hochdruckleitungen
- Arbeits- und Ruhezeiten
- Arbeitsmittel
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Arbeitsplätze
- Arbeitsräume und Umgebungsfaktoren
- Arbeitssicherheit mit System
- Druckgeräte
- Gesetzliche Grundlagen
- MAK Werte
- Plangenehmigung für gewerbliche und industrielle Bauten sowie Umgestaltung von Arbeitsstätten/Betriebsbewilligung
- Psychosoziale Risiken
- Rechte und Pflichten der Arbeitgebenden und der Arbeitnehmenden
- Sonderschutzbestimmungen
- Strahlenschutz
- Bauarbeiten
- Baustellenkoordination
- Energie / Energiefachstelle
- Forschung & Innovation
- Gefahrgutbeauftragter
- Geldspiel
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Grenzüberschreitende Dienstleistungen aus dem Ausland
-
Entsendung von Arbeitnehmern
- Einzuhaltende Bestimmungen über Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
- Meldepflichten
- Mitzuführende Unterlagen und weitere Mitwirkungspflichten, Kontrollen und Vollzugskosten
- Haftung und Verpflichtungen des liechtensteinischen Auftraggebers als Unternehmer
- Verwaltungsstrafrechtliche Verfahren, Bussen, Entsendesperre und Publikation
- Rechtsmittel und Verfahren für die zivilrechtliche Durchsetzung für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis
- Kontaktstellen
- Sanktionsliste gemäss Art. 7 Abs. 4 EntsG
-
GDL-Erbringung (selbstständig oder mit entsandten Arbeitnehmern)
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Gewerbegesetzes
- GDL-Erbringung im Bereich der Arbeitsvermittlung und des Personalverleihs
- GDL-Erbringung von Architekten, Bauleitern und Ingenieuren im Bauwesen
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes
- GDL-Erbringung in der Hausiertätigkeit und dem Wandergewerbe
- GDL-Erbringung in Branchen ausserhalb der Zuständigkeit des Amts für Volkswirtschaft
-
Entsendung von Arbeitnehmern
- Immaterialgüterrecht (Markeneintragung, Urheberrecht)
- Konsumentenschutz
- Öffentliches Arbeitsrecht
- Standortförderung
- Verzugszinsen im Zahlungsverkehr
- Warenverkehr
- Wettbewerbsrecht
-
Wirtschaft, Gewerbe
-
Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Neuerteilung Bewilligung eines Berufes gemäss Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Geschäftsführer Neubestellung
- Zusätzlicher Beruf für eine bestehende Bewilligung
- Nachdruck einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe Gesetz
- Löschung einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Kommission für Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bauwesen
- Bauwesen-Berufe-Register
- Dolmetscherbewilligungen
- Gastwirteprüfung
- Gewerbeausübung mit Niederlassung
- Güter- und Personentransport
- Hausierbewilligungen
- Kreditvermittler - Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
- Internationale Gewerbelegitimationskarte
- Pauschalreise
- Private Arbeitsvermittler/Personalverleiher (AVG)
- Sonn- und Feiertagsruhe/Ladenschluss
-
Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Zentraler Unternehmensservice (EAP)
-
Ausländer- und Passamt
- Kontakt
- Information Ukraine
- Dienstleistungserbringung (GDL)
- Wohnsitz in Liechtenstein ohne Erwerbstätigkeit
- Wohnsitz in Liechtenstein zur Erwerbstätigkeit
- Erwerbstätigkeit ohne Wohnsitznahme
- Familiennachzug
- Daueraufenthalt und Niederlassung
- Verlängerung des Aufenthalts
- Beibehalt der Bewilligung
- Aufenthaltsausweise
- Dienstleistungen
- Reisepass
- Identitätskarte
- Schweizer Identitätskarte
- Diebstahl / Verlust eines Ausweisdokuments
- Asyl
- Integration
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- Schengen/Dublin
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- Beratungs- und Beschwerdestelle
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- Diplomatische Vertretungen
- Fachstelle Datenschutz
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Fachstelle Öffentliches Auftragswesen
- Kontakt
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Grundsätzliche Bestimmungen
- Eignungskriterien
- Verfahrensarten und -methoden
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- Vergabephasen, Rechtsmittel und Schadenersatz
- Auftragswertberechnung
- Geltungsbereich, nationale und internationale Schwellenwerte
- Kernpunkte und Mitgliedstaaten
- Spezielle Bestimmungen für Auftraggeber im Bereich der Sektoren
- Auftraggeber
- Bekanntmachungen
- Zuschlagskriterien
- Aufgabengebiet
- Informationen für Bewerber, Offertsteller und Auftragnehmer
- Bestimmungen Land
- Bestimmungen Gemeinden
- Bestimmungen Einrichtungen des öffentlichen Rechts
- Bestimmungen Einrichtungen des privaten Rechts
- Bestimmungen Sektoren Unternehmen
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- Statistik öffentliche Auftragsvergaben
- Inhalt der Ausschreibungsunterlagen
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Bildungswesen / Schularten
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Schülerinnen und Schüler
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- Bildungsangebote nach der obligatorischen Schulzeit
- Schülertransport (Bus)
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- Vorgehen bei Wohnortswechsel
- Berufswahlvorbereitung
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- Besuch einer Privatschule bzw. ausländischen Schule
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- Intensivkurs Deutsch als Zweitsprache
- Spezielle Förderung
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- Schulsozialarbeit
- Timeout Schule
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- Externe Stellungnahmen zu Vernehmlassungen
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- Selbstanzeige
- Stempelabgaben (Emissionsabgabe, Umsatzabgabe)
- Newsletter
- Gesetze
- Datenschutzhinweis
- Zivilstandsamt
Datenschutzhinweis
Nachfolgend informiert, das Amt für Kultur als verantwortliche Stelle, Sie gemäss Art. 13 und Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Art und Weise und die Hintergründe der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit unseren Tätigkeiten in den verschiedenen Abteilungen.
Die folgenden Hinweise gelten gleichermassen für Vertrags- und Vereinbarungspartner, Benutzende Landesarchiv, Gemeinden, Bauherrinnen und Bauherren, Architektinnen und Architekten, Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, Kulturinstitutionen, Firmen, Privatpersonen sowie weitere, von der Datenverarbeitung betroffene Personen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten hat vornehmlich den Zweck, den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, der dem Amt für Kultur obliegt. Dieser umfasst die allgemeine Beratung und Bearbeitung rund um die unten aufgeführten Tätigkeiten in den verschiedenen Abteilungen vom Amt für Kultur.
Vornehmlich üben wir folgende Tätigkeiten aus:
- Bauüberwachung, Archäologischer Perimeter
- Notgrabungen, Ausgrabungen
- Anthropologie
- Restaurierung, Konservierung
- Führen einer archäologischen Sammlung, Fundreinigung und Inventarisierung
- Archivieren von archäologischem Kulturgut und archäologischer Dokumentation
- Wissenschaftliches Auswerten von Notgrabungen und Altgrabungen
- Publizieren der Grabungsergebnisse, Vermitteln von Forschungsergebnissen, Öffentlichkeitsarbeit
- Präventive Schutzmassnahmen für Kulturgüter, Schutz vor schädlichen Einwirkungen in Ereignisfällen
- Bereitstellen von wissenschaftlichen Informationen bei externen Anfragen, Forschungskooperationen
Aufgrund der oben genannten Tätigkeiten verarbeitet die Archäologie folgende personenbezogenen Daten:
- Name, Adresse, Telefon, E-Mail von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, Gemeinden, Bauherrinnen und Bauherren, diversen Firmen, Erbinnen und Erben, Pächterinnen und Pächter und Eigentümerinnen und Eigentümer von Kulturgütern, für die alltäglich oben erwähnten Tätigkeiten bei der Archäologie.
- Name, Adresse, Parzellen Nr. für die Benachrichtigung der Grundstückeigentümerinnen und Grundstückseigentümer im Falle von Notgrabungen, geplanten Grabungen, Bodenuntersuchungen und Prospektionen.
Die Rechtsgrundlagen für die verarbeitenden Tätigkeiten sind in den folgenden Artikeln, Gesetzen- und Verordnungen festgehalten:
Denkmalpflege: Vornehmlich üben wir folgende Tätigkeiten aus:
- Führung des Kulturgüterregisters der registrierten und geschützten Kulturgüter von nationaler Bedeutung.
- Beratung beim Umgang mit Altbauten, historischer Bausubstanz und Ortsbildern im Sinne eines Dienstleistungsbetriebs kostenlos und unabhängig.
- Untersuchung von Altbauten und Beschaffung von Unterlagen oder historischem Dokumentationsmaterial zur Planung, Forschung und Vermittlung.
- Vermittlung von Fachleuten und Expertinnen und Experten, die über die notwendigen Kenntnisse im Umgang mit alter Bausubstanz verfügen.
- Kostenlose Weitergabe von Erfahrungen und Erkenntnissen aus anderen Bauprojekten.
- Begleitung von Bauherrinnen und Bauherren, Architektinnen und Architekten und Handwerkerinnen und Handwerker während des gesamten Restaurierungsprojekts.
- Bearbeitung von Unterschutzstellungsanträgen und Subventionsbegehren.
- Kulturgüterschutz, präventive Schutzmassnahmen für Kulturgüter, um sie bei Ereignisfällen vor schädlichen Einwirkungen zu schützen und erfolgte Schäden gering zu halten.
Aufgrund der oben genannten Tätigkeiten verarbeitet die Denkmalpflege folgende personenbezogenen Daten:
- Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummern, Geburtsdatum, Grundbuch Nr., Parzellen Nr. von Vertrags- und Vereinbarungspartnern (Vereinbarung über die Unterschutzstellung eines Kulturguts; Vereinbarung über die Aufnahme eines Kulturguts in das Kulturgüterregister und bei Grundbuchauszügen)
- Kontoangaben zwecks Zusicherung Beiträge an Subventionen und Auszahlung von Denkmalschutzsubventionen per Zahlungsanweisung.
-
Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummern, Kontodaten von Bauherrinnen und Bauherren, Architektinnen und Architekten, Fachleuten, Expertinnen und Experten sowie Firmen für die Zusammenarbeit und Bezahlung von Rechnungen
Kulturgüterschutz: Vornehmlich üben wir folgende Tätigkeiten aus:
-
Notfallplanungen für Kulturgüter
-
Organisation des Kulturgüterschutzes auf allen Stufen von Land und Gemeinden
-
Kennzeichnung von Kulturgut mit dem „Blue Shield“
- Erstellung von Verzeichnissen von unbeweglichen und beweglichen Kulturgütern
- Erstellung von Sicherstellungsdokumentationen für die Restaurierung und den Wiederaufbau von beschädigtem oder zerstörtem Kulturgut
- Ausbau der Kapazitäten von Schutzräumen für die Lagerung von Kulturgütern als mittel- und langfristiges Ziel
- Schaffung eines institutionalisierten Kulturgüterschutzes
Aufgrund der oben genannten Tätigkeiten verarbeitet der Kulturgüterschutz folgende personenbezogenen Daten:
- Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer, Geburtsdatum, AHV-Nummer, Zivilstand, Bürgerort der Kulturgüterschutzbeauftragten der Gemeinden und Kulturinstitutionen für Anmeldungen an Kursen, zur Erstellung von Notfallplänen. und zur Erstellung einer Alarmstruktur über das Programm Webmembers
- Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer und Kontoangaben für Referentinnen und Referenten an Informationsanlässen zum Thema Kulturgüterschutz.
Die Rechtsgrundlagen für die verarbeitenden Tätigkeiten sind in den folgenden Artikeln, Gesetzen- und Verordnungen festgehalten:
-
Baugesetz (BauG), Art. 97a
Externer Link
-
Bauverordnung (BauV), Art. 65, Art. 66
Externer Link
-
Europäisches Kulturabkommen
Externer Link
-
Kulturgüter-Beitrags-Verordnung (KGBV)
Externer Link
-
Kulturgüter-Gebühren-Verordnung (KGGebV)
Externer Link
-
Kulturgütergesetz (KGG), Art. 37, Art. 38
Externer Link
-
Kulturgüterschutzverordnung (KGSV)
Externer Link
-
Rückgabe unrechtmässig verbrachter Kulturgüter, Gesetz (KGRG)
Externer Link
Vornehmlich üben wir folgende Tätigkeiten aus:
- Projekte (fortlaufende, jährlich wiederkehrende und einmalige)
- Koordinationsstelle für kulturelle Anliegen
- Mitarbeiten in nationalen und internationalen Gremien
Aufgrund der oben genannten Tätigkeiten verarbeitet das Kulturschaffen folgende personenbezogenen Daten:
- Daten von Privatpersonen und Institutionen in Zusammenhang mit verschiedenen Projekten im kulturellen Bereich. Name, Adresse, Land, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Zivilstand, E-Mail, Telefonnummer, Staatsbürgerschaft, wohnhaft in Liechtenstein seit, Status selbständig oder angestellt
- Kontoangaben: Stipendienzahlungen Künstlerateliers Berlin, Rom und Balzers, Jury Honorare Wettbewerb „Schönste Bücher“, Honorare für Kulturschaffende für Beiträge an Veranstaltungen wie Musik, Lesungen, Referate etc. (Kontoangaben-Formular ist mit Datenschutzhinweis versehen)
- Lebenslauf, Motivationsschreiben, Angaben über das bisherige Schaffen sowie künstlerische Anerkennungen etc. (Bewerbungsprozess Künstlerateliers Berlin, Rom und Balzers, Nominationen "IBK-Förderpreise")
Die Rechtsgrundlagen für die verarbeitenden Tätigkeiten sind im folgenden Gesetz festgehalten:
Vornehmlich üben wir folgende Tätigkeiten aus:
- Beratung im Hinblick auf Ablieferung, Bewertung und Übernahme von Unterlagen
- Erschliessen (Ordnen und Verzeichnen) von Archivgut
- Umsetzung vorbeugender Erhaltungsmassnahmen, Planung von Restaurierungen, Planung des Digitalisierungs- und Mikroverfilmungsprogramms
- Beratung im Benutzerraum, telefonische oder schriftliche Anfragebeantwortung, Aktenausleihe an Benutzende (extern) und Mitarbeitende der LLV
- Führen und Pflegen der öffentlich zugänglichen Handbibliothek
- Mikroverfilmen und Digitalisieren von Archivgut, Anfertigung von Reproduktionen nach Kundenwunsch, Umsetzung von Massnahmen der Bestandserhaltung
Aufgrund der oben genannten Tätigkeiten verarbeitet das Landesarchiv folgende personenbezogenen Daten:
- Name, Adresse, Telefon, Beruf, E-Mail, Benutzungszweck und Auftraggebende (wenn nicht identisch mit der unterzeichnenden Person) der Benutzende Landesarchiv (extern)
- Name, Adresse, Telefon, E-Mail, Verwendungszweck bei der Einverständniserklärung zur Nutzung von Reproduktionen/Digitalisaten des Landesarchivs
- Name, Beruf, Adresse, Telefon, E-Mail, Auftraggebende und Benutzungszweck für Antrag auf Sperrfristverkürzung
- Name, Adresse, E-Mail für Scan- und Kopieraufträge und Einträge der Daten im Benutzungsjournal bei Anfragen
- Name, Adresse, Telefon, E-Mail von Privatpersonen und Institutionen bei Ablieferungen, Bewertungen und Übernahmen von Unterlagen (Schenkungsvereinbarungen)
Die Rechtsgrundlagen für die verarbeitenden Tätigkeiten sind in den folgenden Artikeln, Gesetzen- und Verordnungen festgehalten:
e-Archiv
e-archiv.li ist die Publikationsplattform des Landesarchivs. Auf ihr werden historische Primärquellen, Editionen und Regesten zu ausgewähltem Archivgut, das nicht mehr einer Sperrfrist unterliegt, aus Beständen des Liechtensteinischen Landesarchivs und anderen Archiven online publiziert. Sie wird vom Amt für Kultur getragen. Das Angebot auf e-archiv.li wird ständig erweitert. Die Datenschutzerklärung für die Nutzung des e-Archivs vom Landesarchiv findet sich unter
https://www.e-archiv.li/downloads/0344_Datenschutzerkl%C3%A4rung_eArchiv_2020_10_21.pdf
Vornehmlich üben wir folgende Tätigkeiten aus:
- Erarbeitung Grundlagen und Beratung zu Aktenverwaltung
- Einführung und Begleitung der Amtsstellen von LiVE
- Support im Betrieb von LiVE in den Amtsstellen
- Diverse Projekte zur Verbesserung der Aktenverwaltungssoftware in der LLV (Systemupdates, Funktionsverbesserungen und -Weiterentwicklung, Qualitätssicherung)
- Beratung von Stellen ausserhalb Regierung und Amtsstellen für digitale Aktenverwaltung
Aufgrund der oben genannten Tätigkeiten verarbeitet die Fachstelle LiVE folgende personenbezogenen Daten:
- Basierend auf Rechtsgrundlagen werden in LiVE die Daten verarbeitet, die die Liechtensteinische Landesverwaltung zur Erfüllung der jeweiligen Aufgaben benötigt. Ohne die relevanten Daten können die Anliegen seitens der Bürgerinnen und Bürger nicht erfüllt werden. Nebst Daten wie Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummern, Geburtsdaten werden auch sehr sensible Daten aus der Steuerverwaltung, Amt für Gesundheit, Landespolizei, Amt für Justiz, Amt für Personal und Organisation, Amt für Soziale Dienste, Ausländer- und Passamt etc. verarbeitet. Die Fachstelle verarbeitet Daten anderer Amtsstellen nur auf expliziten Auftrag der gesetzlich zuständigen Amtsstelle im Rahmen des Systemsupports.
- Name, Adresse, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft, PEID von in LiVE bestehenden Kontakten im Rahmen der Qualitätssicherung der Stammdatenhaltung.
Die Rechtsgrundlagen für die verarbeitenden Tätigkeiten sind in den folgenden Artikeln, Gesetzen- und Verordnungen festgehalten:
-
Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG), Art. 51a - 51h
Externer Link
-
LLV-Aktenverwaltungsverordnung (LLV-AVV), Art. 2, Art. 4 – 6, Art. 33
Externer Link
-
Archivgesetz, Art. 4, Art. 6, Art. 7, Art. 9,
Externer Link
-
Datenschutzgesetz (DSG)
Externer Link
-
E-Government-Gesetz (E-GovG), Art. 2, Art. 4, Art. 6b, Art. 12, Art. 19, Art. 24
Externer Link
-
Informationsgesetz Art. 30
Externer Link
-
Informationsschutzverordnung (ISchV)
Externer Link
Weitere Gesetze beinhalten relevante Artikel zur Umsetzung der Aktenverwaltung:
Rechtsgrundlage Einwilligung
Werden die personenbezogenen Daten nicht auf Basis des öffentlichen Auftrags oder aufgrund vorvertraglicher Massnahmen bzw. zur Vertragserfüllung verarbeitet, kommt im Einzelfall als Rechtsgrundlage Ihre Einwilligung gemäss Art. 6 Abs. 1 Bst. a) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Betracht.
Einwilligungen können jederzeit grundlos gegenüber uns widerrufen werden. Unsere Kontaktdaten: Amt für Kultur, Postfach 684, Peter-Kaiser-Platz 2, FL-9490 Vaduz, Email: info.aku@llv.li. Durch den Widerruf wird die Rechtmässigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Herkunft Ihrer Daten und Datenübermittlung
Sofern die Daten nicht bei Ihnen persönlich erhoben werden, stammen die Angaben zu den personenbezogenen Daten aus den folgenden Quellen: Grundbuch, Gemeinden, Amt für Kultur.
Wir übermitteln ihre Daten nur in gesetzlich vorgeschriebenen und erlaubten Fällen an andere öffentliche Stellen.
Speicherdauer
Die Speicherdauer der Datenverarbeitung richtet sich nach der Verordnung vom 27. November 2018 über die Führung und Verwaltung der Akten in der Liechtensteinischen Landesverwaltung (LLV-Aktenverwaltungsverordnung LLV-AVV, LGBl. 2018 Nr. 264) und den spezialgesetzlichen Vorgaben zu den Aufbewahrungsfristen im Archivgesetz, LGBl. 1997.215.
Ist der Zweck der Datenverarbeitung erreicht und stehen der Vernichtung Ihrer Daten keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, in der Regel 10 Jahre nach Dossierabschluss in Anlehnung an das Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR), LGBl. 1926.004, entgegen, werden die personenbezogenen Daten grundsätzlich dem jeweiligen Löschkonzept zugeführt.
Weitere Informationen zum Datenschutz sowie insbesondere zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie in der unten aufgeführten Datenschutzerklärung https://www.llv.li/inhalt/918302/datenschutzerklarung-der-liechtensteinischen-landesverwaltung