GDL-Erbringung in der Hausiertätigkeit und dem Wandergewerbe
Die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung (GDL) im Bereich der Hausiertätigkeit und des Wandergewerbes ist bewilligungspflichtig. Das Bewilligungsverfahren und die Voraussetzungen für die Bewilligungserteilung entsprechen denjenigen für inländische Personen.
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