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Gründung & Führung
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Handelsregister (HR)
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Eintragungen
- Anstalt
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- Besondere Rechtsformen
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- Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
- Genossenschaft
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
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- Stiftung
- Treuhandverhältnis
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- Hinterlegung im Handelsregister
- Öffentliche Beurkundung
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- Online Gründung einer GmbH
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Eintragungen
- Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen (VwbP)
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Personal
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Ausbildung von Lernenden
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- Versicherung
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Ausbildung von Lernenden
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Steuern, Abgaben & Versicherung
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- Personalvorsorge
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- Tourismus (Kurtaxen/ Meldewesen)
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Sicherheit & Schutz
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Arbeitssicherheit
- Arbeiten im Nahbereich von Hochdruckleitungen
- Arbeits- und Ruhezeiten
- Arbeitsmittel
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Arbeitsplätze
- Arbeitsräume und Umgebungsfaktoren
- Arbeitssicherheit mit System
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- Gesetzliche Grundlagen
- MAK Werte
- Plangenehmigung für gewerbliche und industrielle Bauten sowie Umgestaltung von Arbeitsstätten/Betriebsbewilligung
- Psychosoziale Risiken
- Rechte und Pflichten der Arbeitgebenden und der Arbeitnehmenden
- Sonderschutzbestimmungen
- Strahlenschutz
- Bauarbeiten
- Baustellenkoordination
- Katastrophen und Notfall
- Konsumentenschutz
- Lebensmittel, Verbraucherschutz, Konsumentenschutz
- Marktüberwachung
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Arbeitssicherheit
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Finanzierung & Förderung
- Beratung zu Forschung und Innovation
- Förderung von Forschung und Innovation
- Förderinstrumente
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- Energie / Energiefachstelle
- Anschubfinanzierung Medienunternehmen
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Bauen, Umwelt & Immobilien
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- Baugesuch Umweltschutz
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- Energienutzung
- Energie / Energiefachstelle
- Gewässerschutz
- Grundverkehr
- Landwirtschaft
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- Gefahrgutbeauftragter
- Strahlung
- Umweltbelastung
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Grundstück und Eigentum
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- Bauhandwerkerpfandrecht
- Begründung von Stockwerkeigentum
- Dienstbarkeiten
- Grundbuchauszüge
- Grundpfandrechte
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Amtliche Vermessung (AV)
- Beteiligte Stellen
- Verfahren der Amtlichen Vermessung
- Nachführung/ Mutationen
- Nachführungsgeometer
- Ebenenmodell der Amtlichen Vermessung
- Detaillierungsgrad
- Rechtsgrundlagen/Instruktionen
- Amtliche Vermessungsschnittstelle
- Bezugsrahmenwechsel auf LV95
- Datenausgabe
- Richtlinien und Dokumente Amtliche Verrmessung
- Geodatenportal
- Bauen in Gefahrenzonen
- Erdebengerechtes Bauen
- Materielle & immaterielle Güter
- Register & Kataster
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Warenverkehr & Dienstleistungen
- Import und Export von Lebensmitteln, Gebrauchsgegenständen und Produkten tierischen Ursprungs
- Exportunterstützung für KMU
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Grenzüberschreitende Dienstleistungen aus dem Ausland
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Entsendung von Arbeitnehmern
- Einzuhaltende Bestimmungen über Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
- Meldepflichten
- Mitzuführende Unterlagen und weitere Mitwirkungspflichten, Kontrollen und Vollzugskosten
- Haftung und Verpflichtungen des liechtensteinischen Auftraggebers als Unternehmer
- Verwaltungsstrafrechtliche Verfahren, Bussen, Entsendesperre und Publikation
- Rechtsmittel und Verfahren für die zivilrechtliche Durchsetzung für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis
- Kontaktstellen
- Sanktionsliste gemäss Art. 7 Abs. 4 EntsG
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GDL-Erbringung (selbstständig oder mit entsandten Arbeitnehmern)
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Gewerbegesetzes
- GDL-Erbringung im Bereich der Arbeitsvermittlung und des Personalverleihs
- GDL-Erbringung von Architekten, Bauleitern und Ingenieuren im Bauwesen
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes
- GDL-Erbringung in der Hausiertätigkeit und dem Wandergewerbe
- GDL-Erbringung in Branchen ausserhalb der Zuständigkeit des Amts für Volkswirtschaft
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Entsendung von Arbeitnehmern
- Schweizer Unternehmens- identifikationsnummer (UID)
- Verzugszinsen im Zahlungsverkehr
- Warenverkehr
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Berichtspflichten & Bewilligungen
- Aufenthalt, Migration und Integration
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Grenzüberschreitende Dienstleistungen aus dem Ausland
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Entsendung von Arbeitnehmern
- Einzuhaltende Bestimmungen über Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
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- Mitzuführende Unterlagen und weitere Mitwirkungspflichten, Kontrollen und Vollzugskosten
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- Rechtsmittel und Verfahren für die zivilrechtliche Durchsetzung für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis
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GDL-Erbringung (selbstständig oder mit entsandten Arbeitnehmern)
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- GDL-Erbringung in Branchen ausserhalb der Zuständigkeit des Amts für Volkswirtschaft
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Entsendung von Arbeitnehmern
- Marktüberwachung
- Tourismus (Kurtaxen/ Meldewesen)
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Wirtschaft, Gewerbe
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Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Neuerteilung Bewilligung eines Berufes gemäss Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Geschäftsführer Neubestellung
- Zusätzlicher Beruf für eine bestehende Bewilligung
- Nachdruck einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe Gesetz
- Löschung einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Kommission für Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bauwesen
- Bauwesen-Berufe-Register
- Dolmetscherbewilligungen
- Gastwirteprüfung
- Gewerbeausübung mit Niederlassung
- Güter- und Personentransport
- Hausierbewilligungen
- Kreditvermittler - Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
- Internationale Gewerbelegitimationskarte
- Pauschalreise
- Private Arbeitsvermittler/Personalverleiher (AVG)
- Sonn- und Feiertagsruhe/Ladenschluss
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Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Unternehmen übergeben & auflösen
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Branchen, Berufe & Verbände
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Gesundheitsberufe / Heilmittel
- Apotheker
- Arzt
- Augenoptiker
- Chiropraktor
- Dentalhygieniker
- Drogist
- Ergotherapeut
- Ernährungsberater
- Hebamme
- Labormedizinischer Diagnostiker
- Logopäde
- Medizinischer Masseur
- Naturheilpraktiker
- Osteopath
- Pflegefachfrau/Pflegefachmann
- Physiotherapeut
- Psychologe
- Psychotherapeut
- Zahnarzt
- Ärzte Gesellschaften
- Gesundheitsberufe Gesellschaften
- Rechtsbehelfe/Rechtsmittel
- Vorübergehende oder gelegentliche grenzüberschreitende Berufsausübung in Liechtenstein
- Heilmittel
- Arzneimittel
- Betäubungsmittel
- Medizinprodukte / In Vitro Diagnostika
- Blut und Blutprodukte
- Gewebe und Zellen
- Strahlenschutz
- Elektronisches Gesundheitsdossier
- Tierärzte und andere Tiergesundheitsberufe
- Meldung von Vorfällen mit Hunden
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Tierhaltung und Tierbetreuung
- Bewilligungspflichtige Tätigkeiten bei Tieren
- Bewilligungspflichtige Haltung von Tieren
- Registrierung von Tieren und Tierhaltungen
- Nutztiere und Pferde
- Korrekter Umgang mit Tieren, Tierschutz
- Tiergesundheit und Tierseuchen
- Tiertransporte
- Tierschutzmeldung an das ALKVW
- Notschlachtung
- Entsorgung Tierkörper
- Tierschutzbeauftragter
- Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge
- Branchenverbände & Institutionen
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Gesundheitsberufe / Heilmittel
Im EWR börsenkotierte Aktiengesellschaften
1. Anwendungsbereich
Die Bestimmungen nach den Art. 367 ff. PGR gelten für im EWR börsenkotierte Aktiengesellschaften, d.h. für Aktiengesellschaften, deren Aktien zum Handel an einem in einem EWR-Mitgliedstaat gelegenen oder dort betriebenen geregelten Markt im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Ziff. 21 der Richtlinie 2014/65/EU zugelassen sind.
2. Pflichten der Gesellschaften
Übermittlung von Informationen an die Intermediäre
Gesellschaften haben Intermediären bestimmte Informationen zur Ausübung von Aktionärsrechten zu übermitteln (Art. 367c Abs. 1 und 2 PGR) oder ihnen mitzuteilen, dass diese Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft zu finden sind. Diese Pflicht entfällt, wenn die Gesellschaft die Informationen oder die Mitteilung bereits direkt allen ihren Aktionären und Aktionärinnen übermittelt hat.
Erstellung einer Vergütungspolitik und Vorlage an der Generalversammlung zur Abstimmung
Gesellschaften haben Grundsätze für die Vergütung der Mitglieder der Unternehmensleitung (Vergütungspolitik) aufzustellen, welche die Geschäftsstrategie und die langfristige Entwicklung der Gesellschaft zu fördern hat und erläutert, wie sie dies tut. Die Vergütungspolitik hat klar und verständlich zu sein und den gesetzlich vorgesehenen Inhalt nach Art. 367m Abs. 3 PGR zu enthalten.
Die Vergütungspolitik ist der Generalversammlung zur Abstimmung vorzulegen. Dies gilt auch bei jeder wesentlichen Änderung. Die Abstimmung hat empfehlenden Charakter.
Die Vergütungspolitik ist nach der Abstimmung auf der Internetseite der Gesellschaft mindestens während der Dauer ihrer Gültigkeit zu veröffentlichen.
Wird die Vergütungspolitik überarbeitet, sind alle wesentlichen Änderungen zu beschreiben und zu erläutern.
Es kann nur unter aussergewöhnlichen Umständen und nur vorübergehend von der Vergütungspolitik abgewichen werden.
Vergütungsbericht und Vorlage an der Generalversammlung zur Abstimmung sowie Veröffentlichung
Gesellschaften haben zudem einen Vergütungsbericht zu erstellen, der einen umfassenden Überblick über die im Laufe des letzten Geschäftsjahres den aktuellen und ehemaligen Mitgliedern der Unternehmensleitung nach der Vergütungspolitik oder geschuldete Vergütungen bietet. Der Vergütungsbericht hat klar und verständlich zu sein und den gesetzlich vorgesehenen Inhalt nach Art. 367o Abs. 2 PGR zu enthalten.
Der Vergütungsbericht ist der Generalversammlung zur Abstimmung vorzulegen. Die Abstimmung hat empfehlenden Charakter.
Der Vergütungsbericht ist nach der Abstimmung auf der Internetseite der Gesellschaft während 10 Jahren zu veröffentlichen.
Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Mitgliedern der Unternehmensleitung sind die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
3. Aufsicht über die Einhaltung der Pflichten der Gesellschaften
Der/die Wirtschaftsprüfer/in oder die Revisionsstelle der Gesellschaft prüft im Rahmen der jährlichen gesetzlichen Prüfungs- bzw. Reviewpflichten, ob die Pflichten von der Gesellschaft eingehalten wurden und bestätigt dies mittels eines Prüfungsberichts. Stellt der/die Wirtschaftsprüfer/in oder die Revisionsstelle im Rahmen der Prüfung Mängel fest, ist dem Amt für Justiz ein entsprechender Bericht zu übermitteln.
Die Einhaltung der Pflichten ist von der zu prüfenden Gesellschaft gegenüber dem/der Wirtschaftsprüfer/in oder der Revisionsstelle mittels des vom Amt für Justiz zur Verfügung gestellten Formulars zu erklären. Das Formular kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:
Gesetze
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Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 der Kommission vom 3. September 2018 zur Festlegung von Mindestanforderungen zur Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Identifizierung der Aktionäre, die Informationsübermittlung und die Erleichterung der Ausübung der Aktionärsrechte
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-
Gesetz vom 7. Mai 2021 über die Abänderung des Bankengesetzes
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-
Gesetz vom 7. Mai 2021 über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts
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-
Richtlinie (EU) 2017/828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre
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-
Verordnung vom 30. November 2021 über die Abänderung der Verordnung zum Personen- und Gesellschaftsrecht
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