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Entscheidungen
- 16.09.2024: Entscheidung zur Untersagung der Tätigkeit der iMetrik Global (Europe) AG
- 28.05.2024: Zentraler Breitbandzugang für Massenmarkt
- 15.02.2024: Verfügung zum Widerruf der Zuteilung von Nutzungsrechten an Identifikationsmitteln (Adressen)
- 24.10.2023: Zugang zum Teilnehmeranschluss
- 27.02.2023: Verfügung auf vorläufige Zuteilung von Frequenzen in Bezug auf die 3ECOM-1 und 3ECOM-3 Filings des Fürstentums Liechtenstein bei der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) sowie Genehmigung des Frequenznutzungsvertrags zwischen Rivada AG und Rivada Space Networks GmbH
- 27.02.2023: Verfügung zum Widerruf der vorläufigen Frequenzzuteilung zugunsten der Trion Space AG
- 07.12.2022: Frequenzzuteilungen
- 28.10.2022: Zugang zum Telefonnetz
- 20.05.2022: Genehmigung eines Frequenznutzungsvertrages
- 04.10.2021: Verbindungsaufbau in Festnetzen
- 04.03.2021: Verfügung zur Anpassung der vorläufigen Frequenzzuteilungsverfügung
- 04.11.2020: Anrufzustellung in Mobilfunknetzen
- 04.11.2020: Anrufzustellung in Festnetzen
- 02.08.2018: Entscheidung bzgl. der Einführung der Rufnummernportabilität
- 08.01.2018: Vorläufige Frequenzzuteilung
- Höchstgerichtliche Rechtsprechung
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- Mustervorlage RIO
- Marktanalysen Mobilterminierung und Festnetzterminierung
- Festnetz-Entgelte (M1) der Telecom Liechtenstein AG
- Universaldienst im Bereich der Festnetztelefonie
- Grundlagen und Planung Marktanalyse 2019+
- Vorleistungsangebot \„Zugang zum öffentlichen Telefonnetz über VoIP“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Roundtable Nummernportabiliät am 29.11.2017
- Kostenrechnungsmodell Telecom Liechtenstein AG
- Konsultation zur Aufhebung der Verpflichtung für den Betrieb von öffentlichen Münz- und Kartentelefonen (Publifone)
- Öffentliche Konsultation des Vorleistungsangebots \„Bit-Stream-3“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Öffentliche Konsultation des Vorleistungsangebots \„VoIP Whitelabel FL“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Öffentliche Konsultation des Verfügungsentwurfs betreffend Zugang zum HFC-Netz der Liechtensteinischen Kraftwerke
- Stellungnahmen betreffend die Standardangebote (TAL, KOL) & Entgelte
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- Verfügungsentwurf Entgelte LKW
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- Rechte und Pflichten der Arbeitgebenden und der Arbeitnehmenden
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Grenzüberschreitende Dienstleistungen aus dem Ausland
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GDL-Erbringung (selbstständig oder mit entsandten Arbeitnehmern)
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Gewerbegesetzes
- GDL-Erbringung im Bereich der Arbeitsvermittlung und des Personalverleihs
- GDL-Erbringung von Architekten, Bauleitern und Ingenieuren im Bauwesen
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes
- GDL-Erbringung in der Hausiertätigkeit und dem Wandergewerbe
- GDL-Erbringung in Branchen ausserhalb der Zuständigkeit des Amts für Volkswirtschaft
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Entsendung von Arbeitnehmern
- Immaterialgüterrecht (Markeneintragung, Urheberrecht)
- Konsumentenschutz
- Öffentliches Arbeitsrecht
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- Warenverkehr
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Wirtschaft, Gewerbe
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Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
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- Geschäftsführer Neubestellung
- Zusätzlicher Beruf für eine bestehende Bewilligung
- Nachdruck einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe Gesetz
- Löschung einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Kommission für Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bauwesen
- Bauwesen-Berufe-Register
- Dolmetscherbewilligungen
- Gastwirteprüfung
- Gewerbeausübung mit Niederlassung
- Güter- und Personentransport
- Hausierbewilligungen
- Kreditvermittler - Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
- Internationale Gewerbelegitimationskarte
- Pauschalreise
- Private Arbeitsvermittler/Personalverleiher (AVG)
- Sonn- und Feiertagsruhe/Ladenschluss
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Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Zentraler Unternehmensservice (EAP)
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Ausländer- und Passamt
- Kontakt
- Information Ukraine
- Dienstleistungserbringung (GDL)
- Wohnsitz in Liechtenstein ohne Erwerbstätigkeit
- Wohnsitz in Liechtenstein zur Erwerbstätigkeit
- Erwerbstätigkeit ohne Wohnsitznahme
- Familiennachzug
- Daueraufenthalt und Niederlassung
- Verlängerung des Aufenthalts
- Beibehalt der Bewilligung
- Aufenthaltsausweise
- Dienstleistungen
- Reisepass
- Identitätskarte
- Schweizer Identitätskarte
- Diebstahl / Verlust eines Ausweisdokuments
- Asyl
- Integration
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- Schengen/Dublin
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- Fachstelle Datenschutz
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Fachstelle Öffentliches Auftragswesen
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Energiepolitik Liechtenstein
Informationen
8/2023
Neue Studie: Netzdienlicher Betrieb Privater Batteriespeicher
Energievorschriften für Gebäude
Mit der PV- Pflicht und dem Umstieg auf umweltschonende Heizsysteme sollen Liechtensteins Gebäude künftig sicherer und klimaschonend mit Energie versorgt werden.
Regierung verstärkt Massnahmen für mehr Klimaschutz und Energieeffizienz
Fragen und Antworten zur PV-Pflicht und den Umstieg auf umweltschonende Heizsysteme
Stand: 01.02.2023
Förderung Haustechnikanlagen
Energiefachstelle/ Förderung/Haustechnik
Stand:14.12.2022
Förderung Photovoltaikanlagen
Abänderung der Energieeffizienzverordnung: Regierung legt Förderbeiträge fest
Energiefachstelle/ Förderung/Photovoltaik
Stand: 30.11.2022
Energiestrategie Liechtenstein
Energiestrategie 2030/ Energievision 2050, Monitoringbericht und Massnahmenliste
Stand: 31.10.2022
Aktionsplan zur Stärkung der Energiesicherheit
Medienmitteilung der Regierung vom 06.07.2022
Stand: 06.07.2022
Aktionsplan Energie 2022
Stand: 05.07.2022
Vernehmlassungsbericht betreffend PV-Pflicht und Verbot von neuen Öl- und Gasheizungen verabschiedet
Medienmitteilung der Regierung vom 11.05.2022
Stand: 11.05.2022
Häufige Fragen rund um die geplanten Massnahmen zu umweltschonenden Heizsystemen
1. Was kostet der Einbau einer Wärmepumpe, inkl. Subventionen?
Wärmepumpen, insbesondere Luftwärmepumpen, sind in der Anschaffung etwas teurer als eine Gas- oder Ölheizung. Gemäss einer Beispielrechnung der Energiefachstelle kostet eine Luftwärmepumpe in einem Einfamilienhaus rund CHF 30'000.-, im Vergleich zu CHF 21'000.- für eine Gasheizung. Die Luftwärmepumpe wird mit rund CHF 7'000.- gefördert, wodurch sich Mehrkosten von CHF 2'000.- ergeben. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Preise je nach Ausgangslage stark abweichen können. Bei Wärmepumpen mit Erdsonden ist das Bohren der Sonden ein zusätzlicher Kostenfaktor. In der aktuellen, volatilen Situation sind Aussagen zu Preisvergleichen schwierig, denn es steigen nicht nur die Erdgas- und Heizölpreise, sondern aufgrund der hohen Nachfrage auch die Preise für Wärmepumpen an.
2. Kostet der Betrieb einer Wärmepumpe über die gesamte Lebensdauer mehr als eine Gas- oder Ölheizung?
Die Betriebskosten hängen von der verbrauchten Brennstoffmenge und dem Brennstoffpreis sowie anderen Kosten wie für die Wartung ab. Mit den mittleren Preisen der letzten Jahre kommt man bei einem Einfamilienhaus mit einer Luftwärmepumpe auf eine Einsparung von rund CHF 900.- pro Jahr. Die Mehrinvestition lässt sich somit in kurzer Zeit amortisieren. Auch unter der Annahme von höheren Kosten als unter Frage 1 aufgeführt, kann davon ausgegangen werden, dass sich eine Wärmepumpe innerhalb der nächsten zehn Jahre rechnet. Bei Wärmepumpen mit Erdsonde ist die Amortisationsdauer aufgrund der höheren Investition etwas länger. Erdsonden halten dafür aber mindestens 50 Jahre und müssen bei einem Ersatz der eigentlichen Wärmepumpe nicht ausgetauscht werden.
3. Was kostet der Einbau einer Pelletheizung, inkl. Subventionen?
Eine Pelletheizung ist gemäss den Berechnungen der Energiefachstelle mit rund CHF 36'000.- teurer als eine Luftwärmepumpe, erhält aber mit rund CHF 12'000 auch eine höhere Förderung. Damit werden die Mehrkosten zur Luftwärmepumpe weitgehend ausgeglichen. Pelletheizungen sind vor allem in älteren Objekten mit Heizkörpern aus den 70er Jahren oder denkmalgeschützten Gebäuden eine gute Alternative zur Ölheizung. Der Tankraum wird in solchen Fällen zum Pelletlager umgebaut.
4. Kostet der Betrieb einer Pelletheizung über die gesamte Lebensdauer mehr als eine Gas- oder Ölheizung?
Der Betrieb einer Pelletheizung ist in etwa gleich teuer wie der Betrieb einer Öl- oder Gasheizung. Pellets waren in der Vergangenheit meist etwas günstiger, während die Serviceaufwendungen etwas höher lagen als bei einer Gas- oder Ölheizung.
5. Von welchen Förderungen kann ich profitieren?
Für umweltfreundliche Heizsysteme werden vom Land und von den Gemeinden attraktive Förderungen ausgerichtet. Für eine Luftwärmepumpe in einem Einfamilienhaus beträgt die Förderung in Summe rund CHF 7'000.-. Bei grösseren Objekten ist die Förderung in Abhängigkeit der beheizten Fläche höher. Gefördert werden Wärmepumpen mit Luft, Erdsonden oder Grundwasser als Wärmequelle, Pelletheizungen und Fernwärmeanschlüsse. Der Förderbetrag des Landes kann mit dem Förderrechner unter www.energiebündel.li ermittelt werden. Die Gemeinden verdoppeln in der Regel diese Beträge bis zu den Höchstgrenzen. Wichtig: Mit dem Bau der Anlage muss gewartet werden, bis die Förderzusage vorliegt.
6. Wie kann ich mein Haus an die Fernwärme anschliessen?
Dazu muss geklärt werden, ob das Haus in der Nähe einer Fernwärmeleitung steht oder in einer Fernwärmezone liegt, in der eine Versorgung bereits möglich oder geplant ist. Die Energiefachstelle empfiehlt, mit dem jeweiligen Fernwärmenetzbetreiber (Heizwerk Balzers, Heizwerk Malbun oder die Liechtensteinische Gasversorgung/LGV) Kontakt aufzunehmen. Der zuständige Fernwärmenetzbetreiber unterstützt bei den weiteren Abklärungen und bei der Einreichung des Förderantrages und macht eine konkrete Offerte.
7. In welchen Fällen eignet sich eine Wärmepumpe, eine Pelletheizung oder der Anschluss an Fernwärme eher?
In einem ersten Schritt sollte geprüft werden, ob ein Fernwärmeanschluss überhaupt möglich ist. Ist das nicht der Fall, ist aufgrund des Baujahres eine weitere Einschätzung vorzunehmen. Gebäude ab Baujahr 1985 können in den allermeisten Fällen sehr gut mit einer Wärmepumpe versorgt werden, weil ab 1985 die Wärmedämmvorschriften für Gebäude verschärft wurden. Generell können auch alle Gebäude, die über eine Fussbodenheizung verfügen, einfach auf Wärmepumpenbetrieb umgestellt werden.
Bei Gebäuden, die vor 1985 gebaut wurden, muss genauer geprüft werden, ob diese in der Zwischenzeit energetisch verbessert wurden (Fenster, Wand und Dach). Meist ist ein effizienter Wärmepumpenbetrieb möglich. Zeigt die Abklärung, dass höhere Vorlauftemperaturen als 50°C nötig sind, gibt es mehrere Varianten: Man dämmt das Gebäude entsprechend, was dann sinnvoll ist, wenn das Gebäude weitere viele Jahre so stehen bleiben soll. Will oder kann man keine Nachdämmung vornehmen, gibt es die Hochtemperaturwärmepumpen. Das ist bei älteren Gebäuden, die an das Ende der Lebensdauer kommen, durchaus sinnvoll. Eine weitere Möglichkeit ist die Installation einer Pelletheizung. Diese liefert hohe Vorlauftemperaturen und stellt einen vollwertigen Ersatz für die Öl- oder Gasheizung dar.
8. Ab wann gelten die neuen Vorschriften?
Das hängt von der Dauer des Gesetzgebungsprozesses ab. Das Inkrafttreten ist voraussichtlich für April 2023 vorgesehen.
9. Muss ich meine bestehende Gasheizung ab Inkrafttreten des Verbots ersetzen?
Nein, solange diese nicht ersetzt werden muss, kann diese weiterlaufen. Erst bei einem Ersatz muss eine umweltfreundliche Lösung eingebaut werden.
10. Was mache ich, wenn die Wärmepumpe nicht lieferbar ist?
In solchen Fällen wird der Installateur eine Überbrückungslösung vorschlagen oder das Amt wird in Härtefällen eine befristete Ausnahme sprechen.
Stand: 11.05.2022