Heimtiere und Wildtiere
Tiere, die aus Interesse am Tier oder als Gefährten im Haushalt gehalten werden, gelten als Heimtiere. Einige dieser Tiere werden jedoch den Wildtieren zugeordnet.
Um ein Tier richtig zu halten, ist es wichtig, seine Bedürfnisse genau zu kennen.
Personen, die einen Hund erwerben wollen, müssen vor dem Erwerb einen Sachkundenachweis (Theorie Nationales Hundehalter-Brevet) für Ersthundehalter erbringen. Können die Personen belegen, dass sie bereits einen Hund gehalten haben, entfällt diese Verpflichtung. Als Beleg gilt in diesem Fall ausnahmslos nur die Vorlage einer Hundesteuerrechnung und/oder die Registrierung bei einer nationalen Heimtierdatenbank.
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Sie möchten einen Hund kaufen? Unter diesem Link erhalten Sie ausführliche Informationen: Augen auf beim Hundekauf
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Beabsichtigen Sie einen Hund im Ausland zu kaufen? Bitte beachten Sie hierzu die spezifischen Einfuhrbedingungen BLV
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Zu Beachten: Die Haltung einiger Hunderassen ist bewilligungspflichtig.
Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde
Folgende Dokumente sind dazu notwendig:
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Sachkundenachweis für Erst-Hundehalter (Theorie Nationales Hundehalter-Brevet)
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Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1 Mio. CHF
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Heimtierausweis
Die Gemeinde eröffnet einen Account in der Heimtierdatenbank AMICUS. Die Zugangsdaten werden den Hundehaltern per Post zugestellt
Heimtierdatenbank AMICUS
Innerhalb von 10 Tagen muss der Hund in AMICUS registriert werden. Dies darf nur durch eine Tierarztpraxis in Liechtenstein oder der Schweiz erfolgen. Folgende Dokumente sind dazu notwendig:
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Zugangsdaten AMICUS Account
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Heimtierausweis
Für Nichthundehalter, Kinder und Jugendliche ist die Aufklärung im Umgang und in der Begegnung mit Hunden besonders wichtig.
Hundehalter leisten ihren Beitrag, indem sie als Ersthundehalter vor der Anschaffung eines Hundes den Sachkundenachweis erlangen und dabei die wichtigsten Informationen zur gesellschaftsverträglichen Hundehaltung erhalten. Von besonderer Bedeutung ist dabei das Vorgehen beim Erwerb eines Hundes. Das ALKVW empfiehlt folgende Broschüren:
Hunde, die im Rahmen eines Umzugs nach Liechtenstein verbracht werden, müssen bei der Einreise am Zoll gemeldet werden. Im Heimtierausweis wird der Hund als Umzugsgut deklariert.
Zur Anmeldung des Hundes gelten die Anweisungen gemäss Register "Wo muss ich meinen Hund anmelden".
Potentiell gefährliche Hunde benötigen eine Haltebewilligung. Zum Erhalt der Bewilligung im vereinfachten Verfahren, ist eine Kontaktaufnahme mit dem Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen notwendig.
Gesetze
Ansprechpersonen
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Meike Junkers / Haltung Heimtiere und Wildtiere [email protected] +423 236 7321
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Karin Kindle / Haltung Hunde [email protected] +423 236 7319