Patientenmobilität im EU-/EWR-Raum
In der Patientenmobilitätsrichtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung sind die Rechte für Patientinnen und Patienten geregelt, wenn sie im EU-Ausland Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen wollen.
In allen Mitgliedstaaten mussten nationale Kontaktstellen eingerichtet werden, die Informationen rund um die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung bieten. Der Zugang zu den behandlungsrelevanten Informationen wird damit erheblich erleichtert. Um nicht auf Kosten sitzen zu bleiben, sollte man sich in jedem Fall vor Reiseantritt informieren, welche Kosten von der eigenen Krankenkasse übernommen werden würden.
Die nationale Kontaktstelle in Liechtenstein ist beim Amt für Gesundheit angesiedelt. Sie ist erreichbar unter [email protected]