Anrufzustellung in Mobilfunknetzen

Das Amt für Kommunikation (AK) legt im Rahmen der Regulierung die ab 1. Januar 2021 gültigen Obergrenzen für Terminierungsentgelte im Mobilnetz auf maximal 0.77 Rp./Minute fest.

Die Regulierung der Mobilterminierungsmärkte wurde am 4. November 2020 mit Zustellung der verfügten Regulierungsmassnahmen an die Mobilnetzbetreiber abgeschlossen. Die Terminierungsentgelte gelten für Anrufe, die aus Liechtenstein oder aus anderen Ländern des EWR stammen, und liegen im Mittelfeld der Terminierungsentgelte anderer EWR-Länder.

Die Mobilnetzbetreiber Telecom Liechtenstein AG, Salt (Liechtenstein) AG, Swisscom (Schweiz) AG werden zudem verpflichtet, ab 5. Februar 2021 auf ihren Webseiten ein Standardangebot für Terminierung von Sprachanrufen zu veröffentlichen, das sich an der Mustervorlage des AK  orientieren muss.

Entscheidungen / Verfügungen

Verfügung Salt (Liechtenstein) AG                                                    4.11.2020

Verfügung Swisscom (Schweiz) AG                                                  4.11.2020

Verfügung Telecom Liechtenstein AG                                               4.11.2020

Mustervorlage für RIO-Standardangebot des Amtes für Kommunikation

Mustervorlage „Standardangebot zur Netzzusammenschaltung“ V1.0                     4.11.2020

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