Kauf
Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der/die Verkäufer/in, dem/der Käufer/in das Grundstück zu übergeben und ihm/ihr das Eigentum daran zu verschaffen. Der/die Käufer/in hat dem/der Verkäufer/in dafür einen Kaufpreis zu bezahlen.
Beglaubigung und öffentliche Beurkundung
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Informationen zur Grundstücksgewinnsteuer und zu den Gebühren der Grundverkehrsbehörde
Die Abteilung Grundbuch erstellt keine Verträge. Bei Bedarf wenden Sie Sich bitte an die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer.
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