Kauf
Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der/die Verkäufer/in, dem/der Käufer/in das Grundstück zu übergeben und ihm/ihr das Eigentum daran zu verschaffen. Der/die Käufer/in hat dem/der Verkäufer/in dafür einen Kaufpreis zu bezahlen.
Beglaubigung und öffentliche Beurkundung
Links
Informationen zur Grundstücksgewinnsteuer und zu den Gebühren der Grundverkehrsbehörde
Die Abteilung Grundbuch erstellt keine Verträge. Bei Bedarf wenden Sie Sich bitte an die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer.