Hoheitsgrenzen
Die Hoheitsgrenzen mit unseren Nachbarstaaten Schweiz und Österreich sind über Staatsverträge geregelt. Die Landesgrenzkommission und das Amt für Tiefbau und Geoinformation sind für den Unterhalt und die Nachführung - z.B. bei baulichen Massnahmen - der Landesgrenzen zuständig.
Der genaue Verlauf der Staatsgrenze ist über das sogenannte Urkundenwerk definiert.