Plangenehmigung für gewerbliche und industrielle Bauten sowie Umgestaltung von Arbeitsstätten/Betriebsbewilligung
Industrielle und gewerbliche Betriebe müssen die Pläne für neue Anlagen und Umbauten genehmigen lassen. Entspricht das geplante Projekt den Vorschriften des Arbeitsgesetzes und den dazugehörigen Verordnungen, so genehmigt das Amt für Volkswirtschaft das Projekt. Falls nötig, enthält die Genehmigung Auflagen zur Beseitigung erkannter Mängel oder zur Verbesserung der Schutzmassnahmen.
Das Plangenehmigungsverfahren bezweckt, dass die Vorschriften über Gesundheitsschutz und Unfallverhütung bereits in der Planungsphase eines Betriebes und nicht erst nach Betriebsaufnahme erfüllt werden.
Es handelt sich somit um ein äusserst wirksames Mittel für präventiven Gesundheitsschutz und Unfallverhütung. Ist ein Bau vollendet, so können nachträgliche Änderungen, die aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes geboten sind, in der Regel nur mit sehr grossem Arbeits- und Kostenaufwand vorgenommen werden.
Wenn Bau und Einrichtung des Betriebes der Plangenehmigung entsprechen, wird die Betriebsbewilligung erteilt.
Merkblätter
Onlineschalter
Bau, Einrichtung und Umgestaltung von Betrieben mit Plangenehmigungspflicht, BeschreibungGesetze
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Arbeitsgesetz - Gesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel
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Arbeitsgesetz (ArGV IV), Verordnung IV - Industrielle Betriebe, Plangenehmigung und Betriebsbewilligung
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Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz
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