Deaktivierung "lilog"

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gemäss Heimatschriftengesetz (HSchG)

Die nachstehenden Gebühren stützen sich auf Verordnung vom 28. September 2011 idgF über die Einhebung von Gebühren nach dem Heimatschriftengesetz und werden pro Vorgang kumulativ erhoben:

1) für die Ausstellung eines Reisepasses :

  • an eine Person über 18 Jahre: CHF 140.00;
  • an eine Person unter 18 Jahre: CHF 60.00;

2) für die Ausstellung einer Identitätskarte:

  • an eine Person über 18 Jahre: CHF 65.00;
  • an eine Person unter 18 Jahre: CHF 30.-;

3) für die Ausstellung eines Kombiangebotes (ID und Pass):

  • an eine Person über 18 Jahre: CHF 150.00;
  • an eine Person unter 18 Jahre: CHF 70.00;

4) für Bestätigungen, Beglaubigungen, Nachsenden von Unterlagen, Erteilung von schriftlichen Auskünften, Mahngebühren, Inkassogebühren, übrige Dienstleistungen;

  • im Einzelfall: CHF 40.-;
  • bei einer Gruppe von mehr als 12 Personen: CHF 440.-;

5) für die Einbringung eines Antrages für Schweizer ID

  • Schweizer ID für Erwachsene: CHF 65.-
  • Schweizer ID für Kinder: CHF 30.-
  • Der Ausweis wird direkt an die auf dem Antragsformular aufgeführte Zustelladresse gesandt. Jeder Ausweis wird einzeln und eingeschrieben versandt. Die Kosten pro Zustellung belaufen sich auf CHF 6.- für die Einschreibegebühr.

Ansprechpersonen

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