gemäss Heimatschriftengesetz (HSchG)
Die nachstehenden Gebühren stützen sich auf Verordnung vom 28. September 2011 idgF über die Einhebung von Gebühren nach dem Heimatschriftengesetz und werden pro Vorgang kumulativ erhoben:
1) für die Ausstellung eines Reisepasses :
- an eine Person über 18 Jahre: CHF 140.00;
- an eine Person unter 18 Jahre: CHF 60.00;
2) für die Ausstellung einer Identitätskarte:
- an eine Person über 18 Jahre: CHF 65.00;
- an eine Person unter 18 Jahre: CHF 30.-;
3) für die Ausstellung eines Kombiangebotes (ID und Pass):
- an eine Person über 18 Jahre: CHF 150.00;
- an eine Person unter 18 Jahre: CHF 70.00;
4) für Bestätigungen, Beglaubigungen, Nachsenden von Unterlagen, Erteilung von schriftlichen Auskünften, Mahngebühren, Inkassogebühren, übrige Dienstleistungen;
- im Einzelfall: CHF 40.-;
- bei einer Gruppe von mehr als 12 Personen: CHF 440.-;
5) für die Einbringung eines Antrages für Schweizer ID
- Schweizer ID für Erwachsene: CHF 65.-
- Schweizer ID für Kinder: CHF 30.-
- Der Ausweis wird direkt an die auf dem Antragsformular aufgeführte Zustelladresse gesandt. Jeder Ausweis wird einzeln und eingeschrieben versandt. Die Kosten pro Zustellung belaufen sich auf CHF 6.- für die Einschreibegebühr.
Gesetze
EWR-Ausschuss - Kundmachung des Beschlusses Nr. 191/1999 des Gemeinsamen EWR-AusschussesAnsprechpersonen
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allgemeine Anfragen [email protected] +423 236 61 41