Vorgehen bei Wohnortswechsel
Bei Wohnortswechsel (Umzug) innerhalb des Landes:
- Abmeldung bei der Schulleitung der bis anhin besuchten Schule
- Anmeldung bei der Schulleitung der neuen Wohngemeinde bzw. des neuen Schulbezirks
Bei Zuzug aus dem Ausland:
a) Bei deutschsprachigen Schülerinnen und Schülern:
- Kindergarten und Primarschule: Anmeldung bei der Schulleitung der Wohngemeinde
- Sekundarschule: Kontaktaufnahme mit dem Schulamt betreffend Zuweisung in den entsprechenden Schultyp
b) Bei fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern:
- Anmeldung im Schulamt
Voraussetzung für die Aufnahme in einen liechtensteinischen Kindergarten bzw. in eine liechtensteinische Schule ist eine gültige Aufenthaltsbewilligung.
Bei Wegzug aus Liechtenstein:
- Abmeldung bei der Schulleitung der bis anhin besuchten Schule